Nutzungs- und Lizenzbedingungen
Letzte Aktualisierung: 23. Juli 2023
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
1.1 Die vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen nebst ihren Anlagen gelten für Sie als Nutzer der von der BOTTIMMO AG, Hauptstrasse 66, 8280 Kreuzlingen, Schweiz (nachfolgend „BOTTIMMO“) als Software-as-a-Service bereitgestellten Anwendung „BOTTIMMO System“ (nachfolgend „BS“ genannt) sowie der hierüber von BOTTIMMO bereitgestellten Inhalte. Die vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen regeln dabei abschliessend die Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung des BS und der von BOTTIMMO hierüber bereitgestellten Inhalte im Verhältnis zwischen BOTTIMMO und Ihnen als Nutzer.
1.2 Die Verwendung der vorgenannten Leistungen setzt die Registrierung auf der Website bzw. via Single-Sign-On sowie den Abschluss eines Vertrags mit BOTTIMMO voraus (nachfolgend „Vertrag oder Vereinbarung“), wobei der Nutzer zwischen verschiedenen Aboplänen hinsichtlich der Bereitstellung der einzelnen Services und unterschiedlichen Laufzeitoptionen wählen kann.
1.3 BOTTIMMO kann neben den Aboplänen auch spezielle Aktionen oder Dienste anbieten. Insbesondere können beispielsweise kostenpflichtige Abopläne probeweise, für einen bestimmten Zeitraum kostenlos oder zu einem reduzierten Preis angeboten werden.
1.4 Die zur Registrierung verwendete E-Mail-Adresse und das vom Nutzer gewählte Passwort (außer im Falle von Single-Sign-On Registrierungen) sind die Zugangsdaten für die Nutzung des BS.
1.5 Vor der erstmaligen Anmeldung im BS hat der Nutzer den vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbestimmungen nebst Anlagen zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgt mittels eines Klicks auf die Schaltfläche/Checkbox „Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelesen und akzeptiert“. Die Zustimmung erstreckt sich auf diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen sowie alle ihre Anlagen (die Dokumente, die den Gegenstand des Vertragsschlusses bilden, sind in Ziffer 2.1 bezeichnet). Mit dieser Zustimmung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen BOTTIMMO und dem Nutzer auf der Grundlage dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen nebst Anlagen zustande.
1.6 Gegenstand dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen ist die Erbringung nachstehender Leistungen (nachfolgend gemeinsam auch „vertragsgegenständliche Leistungen“):
Die Bereitstellung des BS zur Nutzung auf Zeit als Software-as-a-Service erfolgt ausschliesslich in der für den Nutzer konkret verfügbaren Ausgestaltung. Der Nutzer kann auf das BS mittels Web-Browser über eine Internetverbindung remote zugreifen. Das BS wird dabei auf einer Cloud-Infrastruktur ausgeführt. Die Bereitstellung des BS wird insbesondere durch die Bestimmungen des Teil B „Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des BS“ geregelt. Die „Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des BS“ des Teil B haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor den “Allgemeinen Bestimmungen” des Teil A.
1.7 Die Nutzer haben keine eigenständigen Anpassungsrechte in Bezug auf die Funktionen des BS sowie die hierüber von BOTTIMMO bereitgestellten Inhalte, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart worden ist. Die Funktionen des BS sowie die hierüber bereitgestellten Inhalte werden ausschliesslich von BOTTIMMO festgelegt.
1.8 Die Nutzer haben jedoch die Möglichkeit, kostenpflichtig und auf eigene Rechnung zusätzliche Leistungen von BOTTIMMO (nachfolgend „Zusatzleistungen“) über das BS zu beauftragen und zu beziehen. Zusatzleistungen werden ausschliesslich nach gesonderter Beauftragung durch den jeweiligen Nutzer auf der Grundlage einer eigenständigen Vereinbarung erbracht, die im Rahmen des Bestellprozesses der jeweiligen Zusatzleistung gesondert geschlossen wird. Die Erbringung der Zusatzleistungen sowie deren Abrechnung erfolgt nach Massgabe der eigenständigen Vereinbarung.
1.9 Der Zugang des Nutzers zum Internet, der für die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen zwingend erforderlich ist, ist nicht Gegenstand dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Der Nutzer trägt jeweils die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschliesslich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Rechner und Netzwerkeinrichtungen.
1.10 BOTTIMMO und der Nutzer (nachfolgend auch einzeln oder zusammen „Partei(en)“) sind sich einig, dass bei Auslegungszweifeln das Vorliegen eines Dienstvertrages bzw. Auftrages nach Schweizer Recht angenommen werden soll; die vertragsgegenständlichen Leistungen sowie hiermit verbundene Einrichtungs-, Bereitstellungs- und Supportleistungen werden als dienstvertragliche Leistungen erbracht.
1.11 Die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmer. Auf Aufforderung hat der Nutzer BOTTIMMO seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen.
2. Rangfolge
2.1 Die nachstehenden Dokumente bilden ein einheitliches Vertragswerk und gelten in folgender, absteigender Rangfolge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen oder deren Anlagen bestimmt worden ist:
- diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen;
- Anlage 1: Service Level Agreement für das BS;
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung samt Anlagen.
2.2 Die Bestimmungen der zuerst genannten Dokumente haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. In jedem Fall behält der Vertrag zur Auftragsverarbeitung seine vorrangige Geltung.
2.3 Für Drittleistungen, die BOTTIMMO dem Nutzer im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mittelbar bereitstellt oder auf die BOTTIMMO für die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen zurückgreift, gelten, ergänzend zu den Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen, die jeweils gültigen Vertrags- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Auf entsprechende Anforderung stellt BOTTIMMO dem Nutzer die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Drittanbieters der Drittleistung zur Verfügung.
2.4 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers oder Dritter werden nicht anerkannt.
3. Grundsätze der Leistungserbringung
3.1 Die im Rahmen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen sind nur für die eigene geschäftliche Verwendung durch den Nutzer bestimmt.
3.2 Bei höherer Gewalt (z.B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Erdbeben, Gewitter, Naturereignisse, BSockaden, Epidemien, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidliche und aussergewöhnliche Ereignisse), Arbeitskampf oder anderen Betriebsstörungen, Strom- oder Netzausfälle, Ausfall anderer Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, Embargos, Unruhen, Massnahmen und Anordnungen von Regierungen sowie gesetzlich oder behördlich veranlassten Massnahmen im Zusammenhang mit der, durch die Weltgesundheitsorganisation am 12.03.2020 als Pandemie eingestuften, Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie (z.B. Massenquarantänen/ Lockdowns, Ausgangs- und Versammlungsverbote, etc.), welche die Leistungserbringung von BOTTIMMO stören, ist BOTTIMMO von der Einhaltung von Fristen und Terminen bzw. der Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Hindernisses befreit. Soweit BOTTIMMO die Leistungserbringung insbesondere aufgrund vorstehender Ereignisse nicht nur für einen vorübergehenden Zeitraum wesentlich erschwert ist, ist BOTTIMMO zur ausserordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
3.3 Der Vertragsschluss und die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von BOTTIMMO durch Drittanbieter. Dies gilt nicht, wenn BOTTIMMO die Nicht- oder verspätete Leistung durch Drittanbieter zu vertreten hat. BOTTIMMO wird den Nutzer rechtzeitig über die Nichtverfügbarkeit der betroffenen vertragsgegenständlichen Leistung informieren.
4. Nutzungsrechte und -umfang
4.1 Im Zusammenhang mit der Nutzung des BS gelten vorrangig die Bestimmungen des Teil B „Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des BS“.
4.2 Der Nutzer räumt BOTTIMMO die erforderlichen einfachen, übertragbaren sowie unterlizenzierbaren urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte sowie Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen an den vom Nutzer für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen bereitgestellten Inhalten (nachfolgend auch „Nutzerinhalte“) ein; diese umfassen insbesondere überlassene Firmen-/Markennamen oder sonstige Kennzeichen, Layouts, Texte, Bilder, Grafiken und Video-Clips. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen) sowie Bearbeitungen, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte sowie Drittanbieter zu übertragen und zu unterlizenzieren.
5. Allgemeine Pflichten des Nutzers
5.1 Der Nutzer erbringt unentgeltlich, als wesentliche Vertragspflicht, insbesondere die in den folgenden Absätzen und Ziffer 21 beschriebenen sowie ggf. weitere zur Vertragserfüllung erforderliche Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, ordnungsgemäss und vollständig; der Nutzer wird insbesondere in seiner Verantwortungssphäre alle zur ordnungsgemässen Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen schaffen.
5.2 Der Nutzer testet die vertragsgegenständlichen Leistungen gründlich auf Mangelfreiheit vor und während ihrer produktiven Nutzung.
5.3 Des Weiteren prüft der Nutzer die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. BOTTIMMO wird den Nutzer auf offensichtliche rechtliche Risiken hinweisen, soweit BOTTIMMO diese bei der Vorbereitung bekannt werden, ist aber zu einer rechtlichen oder steuerlichen Beratung im Einzelfall weder berechtigt noch verpflichtet.
5.4 Nutzer haben Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung der Mitwirkungspflichten zu tragen. Die aus der verspäteten, Nicht- oder Schlechterfüllung von Mitwirkungspflichten resultierenden Warte- und Ausfallzeiten sowie Mehraufwendungen oder sonstigen Nachteile von BOTTIMMO werden den Nutzern nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.5 Erbringt der Nutzer, oder ein von diesem beauftragter Dritter, seine Mitwirkungsleistungen nicht, ruhen die Leistungspflichten von BOTTIMMO, soweit Leistungen ohne die erforderliche Mitwirkung des Nutzers nicht oder nur mit wesentlichem Mehraufwand erbracht werden können.
5.6 Die regelmässige Sicherung seiner Daten und der im Zuge der Durchführung des Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen und Dokumente obliegt dem Nutzer.
6. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
6.1 Der Nutzer räumt BOTTIMMO hiermit das Recht ein, zum Zwecke der Durchführung der Vertragsbeziehung für den Nutzer zu speichernde Daten (nachfolgend „Nutzerdaten“) zu vervielfältigen und in sonstiger Weise zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich ist. Zudem räumt der Nutzer BOTTIMMO das Recht ein, die Nutzerdaten in einem Ausfallsystem bzw. -rechenzentrum vorzuhalten. Ferner ist BOTTIMMO berechtigt, zur Beseitigung von Störungen notwendige Änderungen an der Struktur der Daten vorzunehmen.
6.2 Sofern personenbezogene Daten betroffen sind und es sich dabei um eine Auftragsverarbeitung durch BOTTIMMO handelt, erfolgt die Verarbeitung ausschliesslich im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung einschliesslich Anlagen, der entsprechend Ziffer 2.1 dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen Teil des Vertragswerks ist.
7. Nutzerbezogene Informationen, Datenpflege
BOTTIMMO verarbeitet nutzerbezogene Daten, insbesondere Informationen, die erforderlich sind, um den Nutzer über neue Interessenten und deren Informationsstand bezüglich der über das BS im Namen des Nutzers bereitgestellten Inhalte zu informieren und um Interessenten bzgl. der im Rahmen des BS im Namen des Nutzers zur Verfügung gestellten Informationen und Leistungen (z.B. Immobilienwertermittlung oder Ergebnisse, Reports, Ratgeber, Checklisten ähnlicher Angebote) bereitzustellen.
Als Interessierte werden im Sinne dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen Internet-Nutzer verstanden, die z.B. von BOTTIMMO für den Nutzer bereitgestellte Lead-Formulare, Download-Formulare, Kontaktformulare etc. ausgefüllt haben, oder aber entsprechende Daten vom Nutzer selbst in den BOTTIMMO SaaS-Dienst importiert wurden.
8. Datenexport, -import und Schnittstellen
BOTTIMMO ermöglicht über das BS den Export von Datensätzen von Interessenten in Form von CSV bzw XML-Dateien im OpenImmo Format. BOTTIMMO behält sich das Recht vor, zukünftig Daten in anderen oder weiteren Formaten zur Verfügung zu stellen.
BOTTIMMO ermöglicht zudem den Import von Datensätzen von Interessenten in Form von ".xlsx", ".xls", ".csv" -Dateien mittels Importfunktion. BOTTIMMO behält sich das Recht vor, zukünftig Daten in anderen oder weiteren Formaten zur Verfügung zu stellen.
Der Nutzer stellt sicher, dass seine Nutzung der BOTTIMMO SaaS-Dienste nicht gegen Gesetzes-, Verwaltungsvorschriften oder anwendbare internationalen Abkommen verstösst, insbesondere nicht gegen Schweizer Recht, Österreichisches Recht, das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das Recht des Staates, in dem der Nutzer seinen Geschäftssitz hat und das Recht des Staates, in dem die in Verteilerlisten des Nutzers aufgeführten Personen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Der Nutzer wird insbesondere auch alle bestehenden gesetzlichen Informationspflichten beachten und einhalten, z.B. zur Anbieterkennzeichnung, bei kommerzieller Kommunikation und zur Widerruflichkeit von Einwilligungen und Abbestellen von E-Mails.
Der Nutzer stellt sicher, dass ihm die ausdrückliche und noch gültige Einwilligung des betreffenden Empfängers oder eine gesetzliche Erlaubnis zum Versand bzw. Erhalt von Werbung bzw. kommerzieller Kommunikation vorliegt.
Kann der Nutzer keine gesetzliche Erlaubnis und keine Einwilligung des Empfängers für den Versand von werblichen Nachrichten nachweisen, so ist der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn BOTTIMMO deshalb eine berechtigte Beschwerde oder Abmahnung erreicht.
Die Vertragsstrafe beträgt:
- CHF 50 im Falle einer Beschwerde eines Empfängers einer E-Mail bei BOTTIMMO, durch die BOTTIMMO ein Bearbeitungsaufwand (z.B. telefonische Bearbeitung, E-Mail-Bearbeitung) entsteht;
- CHF 500 im Falle einer Abmahnung durch einen Empfänger einer E-Mail, eines Wettbewerbers oder eines anspruchsberechtigten Verbandes;
- CHF 5000 im Falle einer Beschwerde bei der Certified Senders Alliance, die zu einer Rüge oder dem Verlust des Whitelist-Status führen kann.
Liegen BOTTIMMO aufgrund einer vom Nutzer durchgeführten E-Mail-Kampagne mehrere solcher Beschwerden vor, ist BOTTIMMO berechtigt, unter Berücksichtigung der vorbezeichneten Beträge für einen Einzelverstoss eine angemessene Gesamtvertragsstrafe nach billigem Ermessen zu bestimmen, deren Höhe im Streitfall vom Nutzer beim zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt BOTTIMMO vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
9. Technischer Support
BOTTIMMO schuldet technischen Support nach Massgabe des Service Level Agreements (Anlage 1).
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses richtet sich grundsätzlich und vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen jeweils nach den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und BOTTIMMO. Eine Nutzung durch nicht berechtigte Nutzer kann von BOTTIMMO jederzeit ohne Vorankündigung beendet werden.
10.2 Sollte der vom Nutzer gewählte Aboplan ausdrücklich eine kostenfrei Testphase vorsehen, gilt folgendes: Nutzer, die sich erstmalig für ein entsprechendes Produkt mit einem Aboplan mit kostenfreier Testphase registrieren, wird eine einmalige kostenfreie Testphase gemäss Aboplan eingeräumt. Die Testphase beginnt mit dem Zeitpunkt der Registrierung und endet automatisch nach Ablauf der Testphase gemäss Aboplan. Während der Testphase kann die Buchung des BS jederzeit gekündigt werden.
Nach Ablauf einer ggf. gemäss Aboplan vereinbarten Testphase beginnt die abrechnungsrelevante Vertragslaufzeit. Der Vertrag wird zunächst auf den jeweils nach den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und BOTTIMMO gewählten Zeitraum gemäss gewähltem Aboplan geschlossen (nachfolgend „initiale Laufzeit“). Die initiale Laufzeit beginnt mit dem Ablauf der Testphase, sofern der gewählte Aboplan eine kostenfreie Testphase vorsieht, ansonsten beginnt die Laufzeit mit der Registrierung. Mit Beginn der initialen Vertragslaufzeit wird das gewählte Zahlungsmittel des Nutzers entsprechend der jeweiligen Vereinbarung belastet. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils den Zeitraum der initialen Laufzeit (nachfolgend „Verlängerungslaufzeit“), wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien vor Ablauf der initialen Laufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt grundsätzlich entsprechend für eine etwaige Buchung von Zusatzleistungen, wobei Zusatzleistungen vom Kunden nur in Anspruch genommen werden können, wenn für diesen Zeitraum auch noch Basisleistungen beauftragt sind. Die initiale Laufzeit bleibt davon unberührt. Etwaige von dieser Regelung abweichende oder ergänzende Kündigungsfristen werden in den entsprechenden Aboplänen definiert und gelten entsprechend.
10.3 Das Recht beider Parteien zu einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BOTTIMMO insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen verstösst und der Verstoss nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht entbehrlich ist.
- sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der vereinbarten Vergütung oder
- sich in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht,
- trotz Mahnung länger als einen (1) Monat in Verzug befindet.
10.4 BOTTIMMO kann nach eigenem Ermessen die Leistungserbringung aussetzen oder vertragsgegenständliche Leistungen gemäss Ziffer 19 und 20 ändern. Sollte BOTTIMMO aufgrund von Änderungen des geltenden Rechts nicht in der Lage sein, vertragsgegenständliche Leistungen zu erbringen, stellt dies hinsichtlich der betroffenen Leistungen einen wichtigen Grund zur ausserordentlichen Kündigung für BOTTIMMO dar. Mit dem Ende des Vertragsverhältnisses wird (a) die Zugriffsmöglichkeit des Nutzers auf das BS beendet und (b) enden dessen Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen.
10.5 Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag in seinem Konto kündigen. Kündigt der Nutzer einen Nutzungsvertrag über ein Paket, läuft das Paket bis zum Ende der bereits begonnenen Laufzeit weiter und wird dann nicht erneuert.
11. Vergütung
Die Vergütung richtet sich vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen jeweils nach den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und BOTTIMMO.
Für die Zahlung der Abopläne stehen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. BOTTIMMO behält sich das Recht vor, das Zahlungsmittelangebot zu erweitern oder einzuschränken.
BOTTIMMO stellt dem Kunden die Gebühren je nach im Rahmen des Aboplans gewählter Zahlweise im Voraus in Rechnung.
Die Bereitstellung der Basisleistungen über den BOTTIMMO-SaaS-Dienst und die Erbringung der gebuchten Zusatzleistungen erfolgt zu den im jeweiligen Aboplan definierten fortlaufenden Gebühren und einmaligen Implementierungskosten.
Die Vergütungspflicht für die Bereitstellung des BOTTIMMO-SaaS-Dienstes beginnt grundsätzlich mit dem Tag des Beginns der initialen Vertragslaufzeit. Die Vergütungspflicht für die Erbringung von Zusatzleistungen beginnt mit der Anzeige über die Leistungsbereitschaft durch BOTTIMMO.
Die Vergütungspflicht für vertragsgegenständliche Leistungen besteht unabhängig von der Erfüllung der Pflichten des Kunden insbesondere der genannten Beistellungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden vorgesehener, in dessen Verantwortungsbereich liegender Vorbereitungsarbeiten.
Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit zehn (10) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. BOTTIMMO behält sich das Recht vor, im Verzugsfall zusätzliche Mahngebühren zu erheben.
BOTTIMMO behält sich das Recht vor, ungeachtet dessen weiterer Rechte geltend zu machen und bei nicht fristgerecht beglichenen Forderungen des Kunden diese an Dritte abzutreten (Factoring) bzw. Dritte mit der Durchsetzung der Forderungen zu beauftragen (Inkasso). Soweit dies rechtlich erforderlich ist, stimmt der Kunde einer Übermittlung hierfür notwendiger Kundendaten zu.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gemäss den Bedingungen dieses Vertrages nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, behält sich BOTTIMMO das Recht vor, die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Beträge durch den Kunden auszusetzen.
Eine Aussetzung der Bereitstellung der vertragsrechtlichen Leistungen durch BOTTIMMO entbindet den Kunden nicht davon, die gebuchten Leistungen in vollem Umfang gemäss obigem Vertrag auch weiterhin zu vergüten. Eine aufgrund von nicht vertragsgemäss erfüllten Zahlungsverpflichtungen des Kunden ausgesetzte Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch BOTTIMMO beendet nicht den Vertrag.
Sollten Zahlungen über das jeweils vom Nutzer gewählte Zahlungsmittel aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder rückabgewickelt werden, hat der Nutzer die dafür entstehenden Gebühren von im Rahmen der jeweils zur Zahlungsabwicklung eingesetzten Drittdienstleister zu tragen. BOTTIMMO wird die entstandenen Kosten dem Nutzer entsprechend in Rechnung stellen.
Die Regelungen zur ordentlichen und ausserordentlichen Kündigung dieses Vertrages bleiben hiervon unberührt. Die Währung richtet sich vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen jeweils nach den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und BOTTIMMO.
Sämtliche Beträge verstehen sich bei der Buchung von für die Nutzung in einem Land der Eurozone vorgesehen Aboplans in Euro (€) rein als Nettobeträge, das heisst zuzüglich der zum Rechnungsdatum gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger anwendbarer Steuern.
Sämtliche Beträge verstehen sich bei der Buchung von für die Nutzung in der Schweiz vorgesehen Aboplans in Schweizer Franken (CHF) rein als Nettobeträge, das heisst zuzüglich der zum Rechnungsdatum gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger anwendbarer Steuern.
12. Übertragung an Dritte, Subunternehmer
12.1 BOTTIMMO kann dieses Vertragsverhältnis sowie einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen, Subunternehmer mit der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen beauftragen und Drittleistungen zum Zwecke der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen von Drittanbietern beziehen. BOTTIMMO bezieht insbesondere Drittleistungen von Drittanbietern, die jeweils in Annex 2 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung näher benannt werden.
12.2 BOTTIMMO ist berechtigt, Subunternehmer und Drittanbieter jederzeit und ohne Zustimmung des Nutzers auszutauschen. BOTTIMMO wird dabei die Interessen des Nutzers berücksichtigen.
13. Gewährleistung
13.1 Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 13 gelten nur für der Gewährleistung zugängliche vertragsgegenständliche Leistungen. Im Zusammenhang mit der Nutzung des BS gelten vorrangig die Bestimmungen des Teils B „Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des BS“ (ab Ziffer 19).
13.2 Keine Gewähr übernimmt BOTTIMMO für die Arbeitsergebnisse, die der Nutzer mit Hilfe der vertragsgegenständlichen Leistungen (insbesondere des BS) von BOTTIMMO erzielt (keine „fitness for purpose“).
13.3 Der Nutzer kann nur Ansprüche wegen Mängeln, die reproduzierbar sind, geltend machen. Keinen Mangel stellen Funktionsbeeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Leistungen dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Nutzers, fehlerhaften Daten, unsachgemässer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Nutzers stammenden Umständen resultieren. Die Gewährleistung für Mängel setzt ferner voraus, dass der Nutzer die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst oder durch Dritte unautorisiert verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben (z.B. auf einer anderen Systemumgebung) oder entgegen etwaiger Nutzerinstruktionen genutzt hat, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass der jeweilige Mangel hiervon unabhängig ist und auch die Fehleranalyse bzw. -beseitigung durch BOTTIMMO dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Erbringt BOTTIMMO Leistungen bei der Mängelsuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann BOTTIMMO hierfür eine Vergütung nach Aufwand gemäss dem für Optionale Leistungen geltenden Stundensatz verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein vom Nutzer gemeldeter Mangel nicht nachweisbar oder BOTTIMMO nicht zuzuordnen ist. Der Vergütungsanspruch besteht nicht, sofern der Nutzer nachweist, dass er das Nichtvorliegen eines Mangels nicht erkannt hat und ihn hieran auch kein Verschulden trifft.
Bei Mängeln von bereitgestellten Drittleistungen von Drittanbietern wird BOTTIMMO nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Drittanbieter im Namen des Nutzers geltend machen oder an den Nutzer abtreten. Der Nutzer wird Gewährleistungsansprüche bei derartigen Mängeln zunächst gegen den Drittanbieter – ggf. auch gerichtlich – durchsetzen.
Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund von Mängeln gilt ausschliesslich Ziffer 15 dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
Diese Ziffer 13 regelt alle Ansprüche des Nutzers abschliessend. Weitere Gewährleistungsansprüche (sei es wegen Sach- oder Rechtsgewährleistung) sind ausgeschlossen.
14. Haftung
14.1 BOTTIMMO haftet für entstandene Schäden und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Unmöglichkeit oder aufgrund Verzugs mit einer Leistungspflicht sowie bei Mängeln und aus unerlaubter Handlung, nur in folgendem Umfang:
- bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die BOTTIMMO ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
- in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks b) gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Nutzer deshalb regelmässig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.
Ansonsten ist eine Haftung von BOTTIMMO vollständig ausgeschlossen
14.2 In den Fällen von Ziffer 14.1 b) ist die Haftung von BOTTIMMO für alle Schadensfälle insgesamt in der Summe der Höhe nach begrenzt auf den Betrag von CHF 600 pro massgebliches Vertragsjahr.
14.3 Zur Präzisierung von Ziffer 14.2 gilt Folgendes: Das Ereignis, das eine Schadensposition direkt bewirkt, gilt als Schadensereignis. Das Datum, an dem das Schadensereignis erkennbar wird, ist massgeblich für die Zuordnung eines Schadens zum massgeblichen Vertragsjahr (wenn sich mehrere Schadensereignisse auf dieselbe Ursache beziehen, gelten alle derart zusammenhängenden Schadensereignisse als ein einziges Schadensereignis, und es ist das Datum massgeblich, an dem das erste der zusammenhängenden Schadensereignisse erkennbar wird). Ersatzleistungen von BOTTIMMO für Schadenspositionen im Sinne von Ziffer 14.1a), 14.1.b), 14.6 oder gestützt auf Gewährleistung werden auf die Haftungsobergrenze angerechnet.
14.4 Bei dem Verlust von Daten haftet BOTTIMMO in den Grenzen der vorstehenden Absätze nur für solche von ihr schuldhaft verursachten Schäden, die auch bei ordnungsgemässer, d.h. dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechender, und risikoadäquater Datensicherung durch den Nutzer entstanden wären.
14.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Verstösse gegen die Regelungen von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien und für Verstösse gegen anwendbare Datenschutzvorschriften.
14.6 Macht ein Dritter, insbesondere eine Aufsichtsbehörde oder ein Betroffener, direkte Ansprüche, insbesondere auf Bussgeld oder Schadensersatz, gegen BOTTIMMO wegen einer Datenschutzverletzung geltend, hat der Nutzer BOTTIMMO von dem dadurch entstandenen Schaden freizustellen, soweit BOTTIMMO dem Nutzer nach den Vorschriften des vorliegenden Vertragswerks für diese Datenschutzverletzung nicht gehaftet hätte, insbesondere wenn BOTTIMMO sich an die Vereinbarungen und die Weisungen des Nutzers gehalten hat. BOTTIMMO hat den Nutzer unverzüglich über die Geltendmachung eines entsprechenden Anspruches zu informieren. BOTTIMMO kann vom Nutzer, soweit rechtlich zulässig, die Führung der Auseinandersetzung mit dem Dritten, einschliesslich eines eventuellen Rechtsstreits, verlangen. Eine gütliche Einigung bedarf der Zustimmung von BOTTIMMO, wenn sie nicht vollständig von negativen Folgen freigestellt wird. In jedem Fall ist der Nutzer berechtigt und verpflichtet, BOTTIMMO bei der Führung der Auseinandersetzung zu unterstützen.
14.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von BOTTIMMO.
14.8 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
14.9 BOTTIMMO haftet grundsätzlich nicht für gegen den Nutzer erhobene Forderungen, die aus der Veröffentlichung der von BOTTIMMO für den Nutzer bereitgestellten Werbemitteln und Inhalten herrühren, ungeachtet, ob der Nutzer selbst oder BOTTIMMO diese für den Nutzer veröffentlicht hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer die Pflichten aus diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen nicht nachgekommen ist. Dies gilt nicht, soweit BOTTIMMO eine Rechtsverletzung allein oder zu einem überwiegenden Teil zu vertreten hat. In derartigen Fällen gelten die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 14.1 bis 14.8 entsprechend. BOTTIMMO haftet grundsätzlich nicht für vom Nutzer veranlasste Werbe-, Druck-, Produktions-, Verteil-, oder Veröffentlichungskosten.
15. Verjährung
15.1 Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Nutzers wegen Mängeln sowie für alle Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt ein (1) Jahr. Die Verjährung beginnt gemäss den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und tritt – im Falle einer gesetzlichen Höchstfrist – spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.
15.2 Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gegen BOTTIMMO aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei ausdrücklicher Übernahme eines anderslautenden Garantieversprechens durch BOTTIMMO sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Freistellung
16.1 BOTTIMMO speichert für den Nutzer Daten, welche durch diesen bei der Nutzung des BS eingegeben werden. Diese Daten werden gespeichert und zum Abruf bereitgestellt. Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber BOTTIMMO, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Innenverhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltende Programme im Zusammenhang mit dem BS zu nutzen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, bleibt der Nutzer im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und der Nutzer hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung des BS über entsprechende Erlaubnistatbestände getragen ist.
16.2 Der Nutzer ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und die von ihm erfassten und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung für die von ihm erfassten und verarbeiteten Daten. BOTTIMMO nimmt von Inhalten des Nutzers keine Kenntnis und prüft die vom Nutzer im Zusammenhang mit dem BS genutzten Inhalte nicht. BOTTIMMO haftet insbesondere nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Nutzer, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Nutzer BOTTIMMO auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien und sonstigen Nutzerinhalte, hinsichtlich etwaiger Urheber-, Marken-, Kennzeichen oder sonstiger Rechte Dritter geprüft wurden und BOTTIMMO sowie von BOTTIMMO zur Erbringung der Leistungen beauftragte Dritte insoweit zu deren Nutzung berechtigt sind. Das gilt auch für das Vorliegen erforderlicher Zustimmungen der Urheber und sonstiger Personen, die über Rechte an den Inhalten verfügen, sowie bei Bildern von urheberrechtlich geschützten Werken (einschliesslich Bauwerken) oder natürlichen Personen auch für die erforderliche Einwilligung dieser Urheber oder der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen auch von deren Erziehungsberechtigten. Soweit BOTTIMMO wegen der Verletzung solcher Rechte Dritter in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Nutzer, BOTTIMMO von sämtlichen hieraus entstehenden Schäden, Aufwendungen und sonstigen Kosten auf erstes Anfordern umfassend freizustellen. Die Freistellung erfasst auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung.
16.3 Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, BOTTIMMO von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschliesslich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls BOTTIMMO von Dritten, auch von Mitarbeitern des Nutzers persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers in Anspruch genommen wird.
BOTTIMMO wird den Nutzer über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit das rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Nutzer BOTTIMMO unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von BOTTIMMO bleiben unberührt.
17. Datenschutz
17.1 Die Parteien beachten die für die Nutzung des BS relevanten datenschutzrechtlichen Bedingungen. Der Nutzer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die von ihm, auf dessen Veranlassung hin von Dritten oder anderweitig über die Nutzung des BS (einschliesslich etwaiger Landingpages) an BOTTIMMO übermittelten personenbezogenen Daten entsprechend den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Einwilligungen der Betroffenen bzw. anderweitige Rechtsgrundlagen vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch BOTTIMMO im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt oder den Rahmen etwa erteilter Einwilligungen überschreitet. Soweit Nutzer direkt gesetzlich verpflichtet sind, im Zusammenhang mit der Bereitstellung des BS durch BOTTIMMO bestimmte Regeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten, genügt das BS diesen Anforderungen. BOTTIMMO kann die Nutzung des BS auswerten, um die Leistung dieses Dienstes zu messen, Fehler zu beheben, Support anzubieten, sowie das BS zu verbessern und weiterzuentwickeln. Solche Auswertungen erfolgen für BOTTIMMO anonym und aggregiert, d.h. BOTTIMMO stellt dabei keinen Personenbezug zu einzelnen Nutzern oder Besuchern her. Der Nutzer stimmt diesen Verarbeitungen zu und wird, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, die Einholung der Zustimmung der Besucher sowie entsprechender Rechtsgrundlagen (z.B. Einwilligungen der betroffenen Personen) sowie die Erfüllung etwaiger Informationspflichten sicherstellen.
17.2 Die Parteien schliessen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Art. 28 Abs. 3 DSGVO) genügt (vgl. gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung).
18. Geheimhaltung
18.1 Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen im Zusammenhang der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen unterliegen, Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie Dritten nicht zu offenbaren. Die Parteien werden nur solchen Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis von diesen haben müssen und zuvor entsprechend dieser Ziffer 18 zur Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
18.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder die dem Empfänger von einem Dritten rechtmässig und ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.
18.3 Die Parteien werden auf Verlangen der jeweils anderen Partei bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zurückgeben oder im Rahmen des technisch Möglichen vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
18.4 Der Nutzer erkennt an, dass sämtliche vertraulichen Informationen des BS sowie sonstige Arbeitsergebnisse von BOTTIMMO im alleinigen Eigentum von BOTTIMMO verbleiben. Die Übermittlung vertraulicher Informationen an den Nutzer stellt – mit Ausnahme der Verwendung für den konkret beschriebenen Zweck – in keiner Art und Weise eine Rechtseinräumung, insbesondere keine ausdrückliche oder konkludente Lizenz, zu Gunsten des Nutzers dar, noch ergibt sich hieraus eine Pflicht, derartige Rechte einzuräumen. Insbesondere wird der Nutzer auf die vertraulichen Informationen, das BS sowie sonstige Arbeitsergebnisse von BOTTIMMO keine gewerblichen Schutzrechte, z.B. Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster, anmelden.
B. Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des BS
19. Allgemein, Leistungsumfang
19.1 Die nachfolgenden besonderen Bestimmungen gelten bezüglich der Bereitstellung und Nutzung des BS vorrangig vor den übrigen ergänzend geltenden Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
19.2 BOTTIMMO stellt dem Nutzer das BS am Routerausgang des Rechenzentrums zur Nutzung bereit, in dem der Server mit der Software steht (nachfolgend „Übergabepunkt“). Der Nutzer kann das BS nach Erhalt der Zugangsdaten als Web-Applikation nutzen.
19.3 BOTTIMMO stellt den Zugang zum BS, die erforderliche Rechenleistung und den Speicher- und Datenverarbeitungsplatz für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (vgl. Anlage 1) zur Verfügung. BOTTIMMO schuldet nicht die Errichtung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den Endgeräten des Nutzers und dem Übergabepunkt.
19.4 BOTTIMMO ist berechtigt, das BS zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Der Nutzer wird, dem Charakter des Software-as-a-Service-Modells entsprechend, jeweils die von BOTTIMMO bereitgestellten Versionen des BS nutzen.
20. Nutzungsrechte
20.1 Soweit dem Nutzer in den Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden, stehen alle urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte sowie Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen am BS sowie an den hierüber von BOTTIMMO bereitgestellten funktionalen und sonstigen Inhalten (nachfolgend gemeinsam oder jeder für sich auch „BOTTIMMO-Content“) und an ggf. entstandenen Arbeitsergebnissen ausschliesslich BOTTIMMO bzw. den für die Leistungserbringung einbezogenen Drittanbietern zu. Dies gilt auch, wenn etwaige Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Nutzers entstanden sind, und umfasst insbesondere sämtliche Inhalte inkl. Ideen, Konzeptionen, Layouts, Texte, Bilder, Grafiken, Video-Clips, Kampagnenstrukturen, Analyseergebnisse sowie den Aufbau und die Inhalte von Werbeanzeigen.
20.2 Der Nutzer erhält das auf die Dauer des Vertragsverhältnisses begrenzte, nicht-ausschliessliche und nicht-übertragbare Recht eingeräumt, das BS sowie den darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Content zu eigenen geschäftlichen Zwecken im eigenen Geschäftsbetrieb in der vereinbarten Art und Weise sowie in dem vereinbarten Umfang zu nutzen.
Hinsichtlich des BS umfasst dieses Recht:
- den Zugriff durch den Nutzer auf das und die Nutzung des BS sowie der darüber angebotenen Funktionalitäten (z.B. zur Ausspielung von E-Mails), und
- soweit das BS zur Kommunikation und Interaktion mit Interessenten und Endkunden bestimmt ist, neben dem Zugriff durch den Nutzer die Bereitstellung einschliesslich öffentlicher Zugänglichmachung entsprechend der von BOTTIMMO vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise (z.B. über Landingpages oder Einbindungscodes).
Hinsichtlich des jeweiligen BOTTIMMO-Contents umfasst dieses Recht neben dem Zugriff durch den Nutzer:
- soweit es sich um funktionale Inhalte handelt, die Bereitstellung einschliesslich öffentlicher Zugänglichmachung entsprechend der von BOTTIMMO vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise, und,
- soweit es sich um zur anderweitigen Ansprache von Interessenten und Endkunden bestimmte Inhalte handelt,
- im Falle von Inhalten zur Offline-Kommunikation (z.B. Druckvorlagen für Werbemittel): die physische Vervielfältigung und Weitergabe der (daraus abgeleiteten) Inhalte an Interessenten und Endkunden entsprechend der von BOTTIMMO vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise, oder
- im Falle von Inhalten zur Online-Kommunikation (z.B. Vorlagen für Online-Werbemittel oder Dokumente des PDF-Services): die digitale Bereitstellung für die öffentliche Zugänglichmachung und/oder Weitergabe an Interessenten und Endkunden entsprechend der von BOTTIMMO vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise. Der Nutzer wird das BS und den BOTTIMMO-Content ausschliesslich nach Massgabe und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen nebst Anlagen, insbesondere den darin vorgesehenen Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang, Kommunikationskanälen und bestimmungsgemässer Verwendung, nutzen. Einzelheiten können sich ggf. ergänzend aus den jeweiligen Hinweisen von BOTTIMMO bei der Bereitstellung des BS bzw. des jeweiligen BOTTIMMO-Contents ergeben. Jegliche Nutzung ist auf den Einsatz berechtigter Nutzer im Geschäftsbereich des Nutzers, jeweils zu deren eigenen, für ein Maklerbüro üblichen Geschäftszwecken beschränkt, es sei denn, dies ist in den vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen ausdrücklich anderweitig vereinbart.
20.3 Für Drittleistungen, die BOTTIMMO dem Nutzer über das BS bereitstellt, gelten – sofern nicht anders vereinbart – ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters (vgl. hierzu Annex 2 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung). Auf entsprechende Anforderung stellt BOTTIMMO dem Nutzer die Nutzungsbedingungen der Drittanbieter zur Verfügung.
20.4 Eine anderweitige Nutzung des BS bzw. BOTTIMMO-Contents oder – insbesondere die kommerzielle – Verwertung ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt. Insbesondere die Vermietung, Überlassung, Unterlizenzierung oder der Gebrauch durch oder für Dritte, Timesharing-, Outsourcing- oder Rechenzentrumsnutzung oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung des BS bzw. BOTTIMMO-Contents durch oder für Dritte ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von BOTTIMMO nicht erlaubt. Der systematische automatisierte Abruf des BS sowie von BOTTIMMO-Content, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenem BOTTIMMO-Content, die (über die bestimmungsgemässe Verwendung hinausgehende) systematische Weitergabe oder Zugänglichmachung von BOTTIMMO-Content an Dritte sowie die Nutzung des BOTTIMMO-Contents zum Zweck der geschäftsmässigen Informations- oder Dienstleistungsvermittlung sind ebenfalls nicht gestattet. Auch Bearbeitungen oder sonstige Änderungen sowie andere Nutzungs- und Verwertungsformen (insbesondere Vervielfältigungen) des BOTTIMMO-Contents, sind, soweit diese jeweils über die von BOTTIMMO konkret vorgesehene Art und Weise (z.B. Individualisierungsmöglichkeiten von Inhalten) oder den vorgesehenen Umfang hinausgeht, ausdrücklich untersagt.
20.5 Soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist, darf der Nutzer etwaige im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen enthaltene und zugänglich gemachte Software weder ganz noch teilweise kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, nachkonstruieren oder anderweitig modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon erstellen. Eine Rechteeinräumung am Quellcode von Software ist nach diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen unter keinen Umständen vorgesehen und bedarf – soweit eine entsprechende Überlassung überhaupt in Betracht kommt – stets einer gesonderten Vereinbarung mit BOTTIMMO.
20.6 In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B. durch Kündigung oder anderweitiger Vertragsbeendigung) stellt der Nutzer die Nutzung des BS sowie des bereitgestellten BOTTIMMO-Contents unverzüglich ein. Der Nutzer vernichtet bzw. löscht auch alle in seinem Besitz befindlichen Lieferungen und Vervielfältigungen von (physisch oder digital) bereitgestelltem BOTTIMMO-Content einschliesslich ggf. daraus erstellten Werbemitteln, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist oder dem Nutzer ein berechtigtes Interesse am weiteren Besitz zusteht (z.B. Begründung von oder Abwehr gegen Ansprüche). Die Erledigung der vorstehenden Verpflichtungen wird der Nutzer gegenüber BOTTIMMO auf Anforderung schriftlich versichern und nachweisen.
21. Pflichten des Nutzers
21.1 Der Nutzer wird BOTTIMMO im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unterstützen und sämtliche Beistellungs- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllen. Dies betrifft unter anderem die Ermöglichung der Einrichtung und Nutzung seines Nutzer-Accounts des BS und des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents sowie die hierzu notwendige Bereitstellung von Informationen (z.B. Account-Daten) und Inhalten (z.B. Logos, Bilder) durch den Nutzer.
21.2 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemässe Inanspruchnahme und Nutzung des BS erforderlichen technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie seine Datenfernverbindung erfüllt sind. Der Nutzer ist selbst für die Beschaffung eines geeigneten Internet-Browsers verantwortlich, mit dem auf das BS zugegriffen werden kann. Der Zugriff auf das BS setzt voraus, dass der Nutzer die Sicherheitseinstellungen nach den Vorgaben von BOTTIMMO vornimmt (z.B. das Setzen von Cookies und die Ausführung von Javascript erlauben) und den Browser und Betriebssysteme der aufrufenden Rechner und sonstiger Endgeräte auf dem jeweils technisch aktuellen Stand hält; BOTTIMMO behält sich das Recht vor das BS für einen bestimmten Browser zu optimieren. Der Nutzer darf keine Software oder anderen technischen Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren des BS gefährden können.
21.3 Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten für das BS Dritten zu überlassen. Der Nutzer wird sicherstellen, dass er alle ihm zumutbaren Massnahmen ergreift, um das BS vor unbefugter Nutzung und unbefugtem Zugriff zu schützen, insbesondere die Zugangsdaten zu seinem Nutzer-Account geheim zu halten, sodass kein Dritter diese Daten missbrauchen kann. Der Nutzer steht für Handlungen und Unterlassungen ein; entsprechendes gilt für etwaige Handlungen unbefugter Dritter.
21.4 Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte in das BS einzugeben oder zu speichern, deren Übermittlung, Speicherung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten (z.B. zur Geheimhaltung) verstösst. Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt, in das BS Inhalte einzugeben oder zu speichern, die
rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden oder politisch extremen Charakter haben,
- gegen geltendes Recht oder behördliche Vorschriften bzw. Auflagen verstossen, ordnungs- oder sittenwidrig sind,
- c) Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse oder andere Schutzrechte Dritter verletzen,
- d) personenbezogene Daten von betroffenen Personen ohne deren ausdrück- liche Einwilligung oder ohne entsprechende gesetzliche Erlaubnis zum Gegenstand haben
21.5 Der Nutzer verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Stabilität des BS beeinträchtigen könnte. Der Nutzer wird keinerlei Daten oder Inhalte eingeben oder speichern, die das BS sowie hiermit verbundene Software und Systeme, die Server, die sonstige IT-Infrastruktur und Daten von BOTTIMMO, Dritter oder Daten anderer Nutzer beschädigen oder gefährden. Er wird ferner nicht versuchen, auf die Daten anderer Geschäftspartner von BOTTIMMO zuzugreifen.
21.6 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Daten. Hierzu zählt auch die Beachtung der allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie der ggf. anwendbaren spezifischen Aufbewahrungspflichten und -fristen. Der Nutzer trifft im Rahmen seiner Schadensverhütungs- und Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Fall eines Datenverlusts, insbesondere durch regelmässige Überprüfung seiner eigenen IT-Systeme und die regelmässige Anfertigung von Sicherungskopien seiner eingegeben bzw. gespeicherten Daten, Nutzerinhalte und der im Zuge der Durchführung des Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen.
21.7 Der Nutzer wird BOTTIMMO erkennbare Mängel und Störungen der Leistungen sowie drohende Gefahren (z.B. durch Viren) und Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte unverzüglich anzeigen. Er trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Massnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation dieser Mängel und Störungen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Geräte, mit welchen er auf das BS zugreift, vor unberechtigten Zugriff zu sichern, regelmässig auf Viren oder andere Schad-Software zu überprüfen. Geräte, bei denen der Verdacht auf Virenbefall oder Ähnliches besteht, dürfen nicht mehr für den Zugriff auf das BS genutzt werden.
21.8 Der Nutzer versichert, zur Speicherung, Nutzung und öffentlichen Zugänglichmachung der von ihm gelieferten Nutzerinhalte berechtigt zu sein und insbesondere datenschutz-, urheber- und marken- und kennzeichenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass er über die notwendigen Nutzungsrechte an sämtlichen hochgeladenen Nutzerinhalten sowie sonstigen von seiner Seite aus bereitgestellten Arbeitsergebnissen und Inhalten (wie insbesondere Logos, Grafiken und Bilddateien) für die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses und – soweit erforderlich auch darüber hinaus – verfügt und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritte verletzt werden. BOTTIMMO lehnt jedwede Haftung für Inhalte, die der Nutzer im BS hochlädt, hochladen lässt oder BOTTIMMO mit dem Einpflegen und Hochladen beauftragt, ab und verweist, soweit zulässig, Anspruchsstellende an den Nutzer.
21.9 Der Nutzer stellt BOTTIMMO auf erstes Anfordern frei, verteidigt und hält BOTTIMMO schadlos von und gegen alle Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, die auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Verwendung des BS einschliesslich des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents durch den Nutzer beruhen oder die sich aus vom Nutzer verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des BS verbunden sind.
21.10 Die Bestimmungen unter Ziffer 14 bleiben von den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 22 unberührt.
22. Vertragswidrige Nutzung
22.1 Bei Anhaltspunkten oder konkreten Verdachtsmomenten für eine widerrechtliche Nutzung des BS einschliesslich des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents ist BOTTIMMO berechtigt, die Nutzung zu prüfen bzw. vom Nutzer insoweit Zugang zu seinen Systemen zu verlangen, als dies erforderlich ist, um den Umfang der Nutzung überprüfen zu können, den Zugang zu sperren sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Darüber hinaus steht es BOTTIMMO frei, die Übernutzung dem Nutzer gesondert in Rechnung zu stellen (sowohl für künftige als auch für vergangene Nutzung; die Vergütung für vergangene Nutzung beträgt das Fünffache des Betrags, den der Nutzer ansonsten für eine entsprechende Nutzung bei ordnungsgemässer Lizenzierung hätte bezahlen müssen.)
22.2 Weitere Ansprüche von BOTTIMMO (z.B. auf Schadensersatz) bleiben unberührt.
22.3 BOTTIMMO kann ungeachtet ihres Kündigungsrechts den Zugriff des Nutzers auf das BS sperren, sofern und soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Nutzer das BS einschliesslich des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents vertragswidrig nutzt oder sich eine vertragswidrige Nutzung des BS durch den Nutzer (a) nachteilig auf den Betrieb des BS, (b) auf andere Nutzer von BOTTIMMO oder (c) auf die Rechte Dritter in einer Weise auswirkt oder gegen anwendbares Recht verstossen könnte, das unmittelbares Handeln zur Schadensabwehr erforderlich macht; dies gilt insbesondere für Verstösse des Nutzers gegen seine Pflichten aus Ziffer 21.
22.4 Wenn BOTTIMMO den Zugriff des Nutzers auf das BS insgesamt oder teilweise gemäss Ziffer 22.3 sperrt, gilt Folgendes für die Zeit der Sperrung: Es entstehen keine Gewährleistungsansprüche des Nutzers aufgrund der durch die Sperrung veranlassten Nichtverfügbarkeit des BS. Insbesondere in den Fällen der Ziffer 21.5 a) und b) ist BOTTIMMO – unabhängig von einem Recht zur Sperrung gemäss Ziffer 22.3 – berechtigt, die betroffenen Daten und Inhalte des Nutzers zu löschen oder zu sperren.
BOTTIMMO behält sich das Recht zur ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 10.2 sowie die Verfolgung weitergehender Ansprüche, insbesondere sonstiger Schadensersatzansprüche, ausdrücklich vor.
23. Keine Gewährleistung
23.1 BOTTIMMO bemüht sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren, die Verfügbarkeit des BS gemäss dem Service Level Agreement/SLA (vgl. Anlage 1) sicherzustellen. Funktionale Einschränkungen des BS gelten als Einschränkung der Verfügbarkeit. Ein Selbstbeseitigungsrecht von Nutzern bei funktionalen Einschränkungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Anlage 1 regelt die Ansprüche von Nutzern abschliessend.
23.2 Unerhebliche Beeinträchtigungen beim Zugriff auf das BS und/oder beim Datenabruf, die den Gebrauch und die Funktion des BS einschliesslich des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ansprüche von Nutzern.
23.3 Darüber hinausgehende Ansprüche auf Gewährleistung bestehen nicht.
24. Sonstiges
24.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen oder einzelner Anlagen unwirksam sein oder werden, oder sollten diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen eine Regelungslücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien eine solche wirksame Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirtschaftlich gewollt haben.
24.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, ist Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen ergeben, der Sitz der BOTTIMMO AG in Kreuzlingen, Schweiz. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kreuzlingen, Schweiz. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
24.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, bedürfen Änderungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Textform (per E-Mail), einschliesslich Änderung dieser Klausel.