Nutzungs- und Lizenzbedingungen

Nutzungs- und Lizenzbedingungen für SMG Kunden, die CASALEAD nutzen.

Letzte Aktualisierung: 6. März 2025


A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

1.1 Die vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen nebst ihren Anlagen gelten für Sie als Nutzer der von der BOTTIMMO AG, Hauptstrasse 66, 8280 Kreuzlingen, Schweiz (nachfolgend „BOTTIMMO“) als Software-as-a-Service bereitgestellten Anwendung „Lead-Management-System“ (nachfolgend „LMS“ – oder auch „CASALEAD“ genannt) sowie der hierüber von BOTTIMMO bereitgestellten Inhalte. Die vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen regeln dabei abschliessend die Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung des LMS und der von BOTTIMMO hierüber bereitgestellten Inhalte im Verhältnis zwischen BOTTIMMO und Ihnen als Nutzer.

1.2 Nutzer des LMS können ausschliesslich Maklerbüros (nachfolgend “SMG Kunde” oder “Maklerbüro”) als Kunden der SMG Swiss Marketplace Group AG, Thurgauerstrasse 36, 8050 Zürich, Schweiz (nachfolgend „SMG“), deren berechtige Endnutzer oder im Falle von Test-Accounts die SMG sowie deren berechtigte Endnutzer (nachfolgend alle zusammen oder einzeln „Nutzer“) sein.

1.3 Die Nutzung des LMS und der hierüber bereitgestellten Inhalte ist ausschliesslich mit einem zuvor von SMG oder BOTTIMMO angelegten individuellen Maklerbüro-Account sowie einem oder mehrere dem entsprechenden Maklerbüro-Account zugeordneten individuelle(n) Nutzer-Account(s) möglich.

1.4 Der Kreis der Maklerbüros und Nutzer, Voraussetzungen zur Eröffnung von Maklerbüro- und Nutzer-Accounts und weitere Rahmenbedingungen für die Nutzung des LMS durch Nutzer bzw. durch Maklerbüros ergeben sich aus einem Vertrag zwischen BOTTIMMO und SMG (nachfolgend „Basisvertrag“).

1.5 Der Basisvertrag ist in verschiedener Hinsicht massgeblich für die Nutzungsbeziehung zwischen dem Maklerbüro und BOTTIMMO. Es ergibt sich daraus z.B. die Funktionalität des LMS (siehe Ziffer 1.3, 1.4 und Ziffer-1.8). Auch die Zusammensetzung der Maklerbüro-Community wird dadurch bestimmt (zur Nutzung des LMS berechtigten Maklerbüros). Ebenso hängt damit die Bestimmung der maximalen Haftungsobergrenze für Fehlverhalten von BOTTIMMO zusammen (dazu hinten, Ziffer ‎15.2‎b)).

1.6 Vor der erstmaligen Anmeldung zu einem Maklerbüro-Account im LMS mittels eines initialen individuellen Nutzer-Accounts, hat der entsprechende Nutzer, der Vertretungsberechtigter des jeweiligen Maklerbüros bzw. im Falle eines Test-Account der SMG sein muss, den vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbestimmungen nebst Anlagen zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgt mittels eines Klicks auf die Schaltfläche „Nutzungs- und Lizenzbedingungen akzeptieren“. Die Zustimmung erstreckt sich auf diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen sowie alle ihre Anlagen (die Dokumente, die den Gegenstand des Vertragsschlusses bilden, sind in Ziffer 2.1 bezeichnet). Die Zustimmung erfolgt dabei jeweils im Namen und im Auftrag des jeweiligen Maklerbüros bzw. im Falle eines Test-Accounts der SMG. Mit dieser Zustimmung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen BOTTIMMO und den Maklerbüros bzw. im Falle eines Test-Accounts zwischen BOTTIMMO und SMG auf der Grundlage dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen nebst Anlagen zustande. Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Arten der Accounts ergeben sich aus Ziffer 4.

1.7 Gegenstand dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen ist die Erbringung nachstehender Leistungen (nachfolgend gemeinsam auch „vertragsgegenständliche Leistungen“):

Die Bereitstellung des LMS zur Nutzung auf Zeit als Software-as-a-Service erfolgt ausschliesslich in der für den Nutzer konkret verfügbaren Ausgestaltung. Der Nutzer kann auf das LMS mittels Web-Browser über eine Internetverbindung remote zugreifen. Das LMS wird dabei auf einer Cloud-Infrastruktur ausgeführt. Die Bereitstellung des LMS wird insbesondere durch die Bestimmungen des Teil B „Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des LMS“ geregelt. Die „Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des LMS“ des Teil B haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor den “Allgemeinen Bestimmungen” des Teil A.

1.8 Die Maklerbüros haben keine eigenständigen Anpassungsrechte in Bezug auf die Funktionen des LMS sowie die hierüber von BOTTIMMO bereitgestellten Inhalte, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart worden ist. Die Funktionen des LMS sowie die hierüber bereitgestellten Inhalte werden ausschliesslich im Verhältnis zwischen SMG und BOTTIMMO festgelegt.

1.9 Die Maklerbüros haben jedoch die Möglichkeit, kostenpflichtig und auf eigene Rechnung zusätzliche Leistungen von BOTTIMMO (nachfolgend „Zusatzleistungen“) über das LMS zu beauftragen und zu beziehen. Zusatzleistungen werden ausschliesslich nach gesonderter Beauftragung durch den jeweiligen SMG-Kunden auf der Grundlage einer eigenständigen Vereinbarung erbracht, die im Rahmen des Bestellprozesses der jeweiligen Zusatzleistung gesondert geschlossen wird. Die Erbringung der Zusatzleistungen sowie deren Abrechnung erfolgt nach Massgabe der eigenständigen Vereinbarung und ausschliesslich im Verhältnis zwischen dem Maklerbüros und BOTTIMMO. Zusatzleistungen können nur während der Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen BOTTIMMO und dem Maklerbüro bezogen werden, dem die vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen zugrunde liegen.

1.10 Der Zugang des Nutzers zum Internet, der für die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen zwingend erforderlich ist, ist nicht Gegenstand dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Der Nutzer trägt jeweils die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschliesslich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Rechner und Netzwerkeinrichtungen.

1.11 BOTTIMMO und der Nutzer (nachfolgend auch einzeln oder zusammen „Partei(en)“) sind sich einig, dass bei Auslegungszweifeln das Vorliegen eines Dienstvertrages bzw. Auftrages nach Schweizer Recht angenommen werden soll; die vertragsgegenständlichen Leistungen sowie hiermit verbundene Einrichtungs-, Bereitstellungs- und Supportleistungen werden als dienstvertragliche Leistungen erbracht.

2. Rangfolge

1.1 Die nachstehenden Dokumente bilden ein einheitliches Vertragswerk und gelten in folgender, absteigender Rangfolge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen oder deren Anlagen bestimmt worden ist:

  1. diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen;
  2. Anlage 1: Service Level Agreement für das LMS; 
  3. Anlage 2: Vertrag zur Auftragsverarbeitung samt Anlagen.

2.2 Die Bestimmungen der zuerst genannten Dokumente haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. In jedem Fall behält der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2) seine vorrangige Geltung.

2.3 Für Drittleistungen, die BOTTIMMO dem Nutzer im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mittelbar bereitstellt oder auf die BOTTIMMO für die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen zurückgreift, gelten, ergänzend zu den Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen, die jeweils gültigen Vertrags- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Auf entsprechende Anforderung stellt BOTTIMMO dem Nutzer die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Drittanbieters der Drittleistung zur Verfügung.

2.4 Für Nutzer, die Maklerbüros der SMG sind bzw. deren berechtigte Endnutzer, ergeben sich neben diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen weitere Bedingungen für die Nutzung des LMS sowie der darüber abrufbaren Inhalte aus zusätzlichen Vorgaben der SMG gegenüber ihren Maklerbüros/ Kunden. Diese zusätzlichen Bedingungen lassen das Verhältnis der Nutzer zu BOTTIMMO unberührt. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers oder Dritter werden nicht anerkannt.

3. Grundsätze der Leistungserbringung     

3.1 Die im Rahmen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen sind nur für die eigene geschäftliche Verwendung durch den Nutzer in dem jeweiligen Geschäftsbetrieb des SMG-Kunden bzw. im Falle von Test-Accounts im Geschäftsbetrieb der SMG, jeweils in der Schweiz, bestimmt. Pro Geschäftsbetrieb des SMG-Kunden (i.d.R. Maklerbüro) bzw. pro Testzugang werden maximal ein Zugang für die Basic-Produktvariante bzw. bis zu fünf Nutzer-Zugänge für die Expert-Produktvariante im LMS zur Verfügung gestellt.

3.2 Bei höherer Gewalt (z.B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Erdbeben, Gewitter, Naturereignisse, Blockaden, Epidemien, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidliche und aussergewöhnliche Ereignisse), Arbeitskampf oder anderen Betriebsstörungen, Strom- oder Netzausfälle, Ausfall anderer Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, Embargos, Unruhen, Massnahmen und Anordnungen von Regierungen sowie gesetzlich oder behördlich veranlassten Massnahmen im Zusammenhang mit der, durch die Weltgesundheitsorganisation am 12.03.2020 als Pandemie eingestuften, Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie (z.B. Massenquarantänen/ Lockdowns, Ausgangs- und Versammlungsverbote, etc.), welche die Leistungserbringung von BOTTIMMO stören, ist BOTTIMMO von der Einhaltung von Fristen und Terminen bzw. der Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Hindernisses befreit. Soweit BOTTIMMO die Leistungserbringung insbesondere aufgrund vorstehender Ereignisse nicht nur für einen vorübergehenden Zeitraum wesentlich erschwert ist, ist BOTTIMMO zur ausserordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

3.3 Der Vertragsschluss und die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von BOTTIMMO durch Drittanbieter. Dies gilt nicht, wenn BOTTIMMO die Nicht- oder verspätete Leistung durch Drittanbieter zu vertreten hat. BOTTIMMO wird den Nutzer rechtzeitig über die Nichtverfügbarkeit der betroffenen vertragsgegenständlichen Leistung informieren.

4. Maklerbüro-, Test- und Nutzer-Accounts, Verpflichtung der berechtigten Nutzer

4.1 Jeder individuelle Nutzer-Account ist einem Maklerbüro-Account (eines SMG-Kunden) bzw. einem Test-Account (von SMG) zugeordnet.

4.2 Die erstmalige Verwendung eines Maklerbüro-Accounts bzw. eines Test-Accounts, in dessen Rahmen entsprechend der Regelung in Ziffer 1.3 die Zustimmung zu diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen erfolgt, hat durch einen initial festgelegten Nutzer-Account zu erfolgen, der einem Vertretungsberechtigten des jeweiligen Maklerbüros bzw. SMG zugeordnet ist.

Dieser Nutzer-Account wird initial grundsätzlich mittels SSO über die SMG Plattform, in Ausnahmefällen durch SMG oder BOTTIMMO, eröffnet. Erst dann kann der Nutzer die weiteren vorbereitenden Schritte bis zur Nutzung des LMS absolvieren. Einer dieser Schritte ist die Zustimmung zu diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen (notwendige Voraussetzung vor Nutzung). Diese Zustimmung gilt jeweils für den jeweiligen Maklerbüro-Account bzw. Test-Account, dem der Nutzer-Account des Vertretungsberechtigten zugeordnet ist, und hat somit Vertretungs- und Bindungswirkung für die Vertragspartei (Maklerbüro-Account: SMG-Kunde; Test-Account: SMG). So kommt der Vertrag zwischen BOTTIMMO und dem SMG-Kunde bzw. und SMG auf Basis dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen zu Stande.

4.3 Der Vertretungsberechtige des jeweiligen Maklerbüros bzw. der SMG hat jeden weiteren berechtigten Nutzer, der demselben Maklerbüro-Account bzw. Test-Account zugeordnet ist, darauf zu verpflichten, die Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen einschliesslich ihrer Anlagen einzuhalten.

5. Nutzungsrechte und -umfang

5.1 Im Zusammenhang mit der Nutzung des LMS gelten vorrangig die Bestimmungen des Teil B „Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des LMS“ (ab Ziffer 20 dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen).

5.2 Der Nutzer räumt BOTTIMMO die erforderlichen einfachen, übertragbaren sowie unterlizenzierbaren urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte sowie Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen an den vom Nutzer für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen bereitgestellten Inhalten (nachfolgend auch „Nutzerinhalte“) ein; diese umfassen insbesondere überlassene Firmen-/Markennamen oder sonstige Kennzeichen, Layouts, Texte, Bilder, Grafiken und Video-Clips. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen) sowie Bearbeitungen, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte sowie Drittanbieter zu übertragen und unterzulizenzieren.

6. Allgemeine Pflichten des Nutzers

6.1 Der Nutzer erbringt unentgeltlich, als wesentliche Vertragspflicht, insbesondere die in den folgenden Absätzen und Ziffer 22 beschriebenen sowie ggf. weitere zur Vertragserfüllung erforderliche Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, ordnungsgemäss und vollständig; der Nutzer wird insbesondere in seiner Verantwortungssphäre alle zur ordnungsgemässen Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen schaffen.

6.2 Der Nutzer testet die vertragsgegenständlichen Leistungen gründlich auf Mangelfreiheit vor und während ihrer produktiven Nutzung.

6.3 Des Weiteren prüft der Nutzer die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. BOTTIMMO wird den Nutzer auf offensichtliche rechtliche Risiken hinweisen, soweit BOTTIMMO diese bei der Vorbereitung bekannt werden, ist aber zu einer rechtlichen oder steuerlichen Beratung im Einzelfall weder berechtigt noch verpflichtet.

6.4 Maklerbüros bzw. die SMG haben Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung der Mitwirkungspflichten zu tragen. Die aus der verspäteten, Nicht- oder Schlechterfüllung von Mitwirkungspflichten resultierenden Warte- und Ausfallzeiten sowie Mehraufwendungen oder sonstigen Nachteile von BOTTIMMO werden den Maklerbüros bzw. der SMG nach Aufwand in Rechnung gestellt.

6.5 Erbringt der Nutzer oder ein von diesem beauftragter Dritter seine Mitwirkungsleistungen nicht, ruhen die Leistungspflichten von BOTTIMMO, soweit Leistungen ohne die erforderliche Mitwirkung des Nutzers nicht oder nur mit wesentlichem Mehraufwand erbracht werden können.

6.6 Die regelmässige Sicherung seiner Daten und der im Zuge der Durchführung des Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen und Dokumente obliegt dem Nutzer.

7. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

7.1 Der Nutzer räumt BOTTIMMO hiermit das Recht ein, zum Zwecke der Durchführung der Vertragsbeziehung für den Nutzer zu speichernde Daten (nachfolgend „Nutzerdaten“) zu vervielfältigen und in sonstiger Weise zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich ist. Zudem räumt der Nutzer BOTTIMMO das Recht ein, die Nutzerdaten in einem Ausfallsystem bzw. -rechenzentrum vorzuhalten. Ferner ist BOTTIMMO berechtigt, zur Beseitigung von Störungen notwendige Änderungen an der Struktur der Daten vorzunehmen.

7.2 Sofern personenbezogene Daten betroffen sind und es sich dabei um eine Auftragsverarbeitung durch BOTTIMMO handelt, erfolgt die Verarbeitung ausschliesslich im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2) einschliesslich Anlagen, der entsprechend Ziffer 2.1 dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen Teil des Vertragswerks ist.

8. Nutzerbezogene Informationen, Datenpflege

BOTTIMMO verarbeitet nutzerbezogene Daten, insbesondere Informationen, die erforderlich sind, um den Nutzer über neue Interessenten und deren Informationsstand bezüglich der über das LMS im Namen des Nutzers bereitgestellten Inhalte zu informieren und um Interessenten bzgl. der im Rahmen des LMS im Namen des Nutzers zur Verfügung gestellten Informationen und Leistungen (z.B. Immobilienwertermittlung oder Ergebnisse, Reports, Ratgeber, Checklisten ähnlicher Angebote) bereitzustellen.

Als Interessierte werden im Sinne dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen Internet-Nutzer verstanden, die z.B. von BOTTIMMO für den Nutzer bereitgestellte Lead-Formulare, Download-Formulare, Kontaktformulare, etc. ausgefüllt haben.

9. Datenexport und Schnittstellen

BOTTIMMO ermöglicht über das LMS den Export von Datensätzen von Interessenten in Form von XML-Dateien im OpenImmo Format. BOTTIMMO behält sich das Recht vor, zukünftig Daten in anderen oder weiteren Formaten zur Verfügung zu stellen.

10. Technischer Support

BOTTIMMO schuldet technischen Support nach Massgabe des Service Level Agreements (Anlage 1).

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses richtet sich grundsätzlich und vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen jeweils nach den entsprechenden Vereinbarungen zwischen SMG und dem jeweiligen SMG-Kunden (Maklerbüro-Account), dem der jeweils berechtigte Nutzer (Nutzer-Account) zugeordnet ist.

Die folgenden Regeln gehen vor:

  • Ohne eine bestehende Vereinbarung zur Nutzung des LMS zwischen SMG und dem jeweiligen SMG-Kunden, ist den Nutzern des jeweiligen Maklerbüros eine Nutzung des LMS und der hierüber bereitgestellten Inhalte nicht gestattet.
  • Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen erlauben den Nutzern des jeweiligen Maklerbüros die Nutzung des LMS und der hierüber bereitgestellten Inhalte nur für solange, wie der Basisvertrag zwischen SMG und BOTTIMMO in Kraft ist.
  • Eine Nutzung durch nicht berechtigte Nutzer kann von BOTTIMMO jederzeit ohne Vorankündigung beendet werden.

11.2 BOTTIMMO hat zudem das Recht zur ausserordentlichen Kündigung. Ein wichtiger Grund liegt für BOTTIMMO insbesondere dann vor, wenn der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen verstösst und der Verstoss nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht entbehrlich ist.

Ein Recht für BOTTIMMO zur ausserordentlichen Kündigung besteht zudem für den Fall, dass der Basisvertrag zwischen SMG und BOTTIMMO endet oder rückabgewickelt wird.

11.3 BOTTIMMO kann nach eigenem Ermessen die Leistungserbringung aussetzen oder vertragsgegenständliche Leistungen gemäss Ziffer 20 und 21 ändern. Sollte BOTTIMMO aufgrund von Änderungen des geltenden Rechts nicht in der Lage sein, vertragsgegenständliche Leistungen zu erbringen, stellt dies hinsichtlich der betroffenen Leistungen einen wichtigen Grund zur ausserordentlichen Kündigung für BOTTIMMO dar.

11.4 Mit dem Ende des Vertragsverhältnisses (a) wird die Zugriffsmöglichkeit des Nutzers auf das LMS beendet und (b) enden dessen Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen.

11.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Vergütung

Die Vergütung richtet sich vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen jeweils nach den entsprechenden Vereinbarungen zwischen SMG und dem jeweiligen SMG-Kunden, dem der jeweils berechtigte Nutzer zugeordnet ist bzw. den Vereinbarungen von BOTTIMMO und SMG (im Falle von Test-Accounts). Leistungen nach Aufwand, die nicht unter Ziffer 1.8 dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen fallen und die der Nutzer BOTTIMMO ausnahmsweise direkt schuldet (nachfolgend „Optionale Leistungen“), werden zum aktuellen Stundensatz von BOTTIMMO in Rechnung gestellt (zum Ansatz für Optionale Leistungen). Dieser liegt derzeit bei CHF 260 pro Stunde.

13. Übertragung an Dritte, Subunternehmer

13.1 BOTTIMMO kann dieses Vertragsverhältnis sowie einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen, Subunternehmer mit der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen beauftragen und Drittleistungen zum Zwecke der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen von Drittanbietern beziehen. BOTTIMMO bezieht insbesondere Drittleistungen von Drittanbietern, die jeweils in Annex 2 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2) näher benannt werden.

13.2 BOTTIMMO ist berechtigt, Subunternehmer und Drittanbieter jederzeit und ohne Zustimmung des Nutzers auszutauschen. BOTTIMMO wird dabei die Interessen des Nutzers berücksichtigen.

14. Gewährleistung

14.1 Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 14 gelten nur für der Gewährleistung zugängliche vertragsgegenständliche Leistungen. Im Zusammenhang mit der Nutzung des LMS gelten vorrangig die Bestimmungen des Teils B „Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des LMS“ (ab Ziffer 20).

14.2 Keine Gewähr übernimmt BOTTIMMO für die Arbeitsergebnisse, die der Maklerbüros oder seine berechtigten Nutzer mit Hilfe der vertragsgegenständlichen Leistungen (insbesondere des LMS) von BOTTIMMO erzielt (keine „fitness for purpose“).

14.3 Der Nutzer kann nur Ansprüche wegen Mängeln, die reproduzierbar sind, geltend machen. Keinen Mangel stellen Funktionsbeeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Leistungen dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Maklerbüros, fehlerhaften Daten, unsachgemässer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Maklerbüros stammenden Umständen resultieren. Die Gewährleistung für Mängel setzt ferner voraus, dass der SMG-Kunde die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst oder durch Dritte unautorisiert verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben (z.B. auf einer anderen Systemumgebung) oder entgegen etwaiger Nutzerinstruktionen genutzt hat, es sei denn, der SMG-Kunde weist nach, dass der jeweilige Mangel hiervon unabhängig ist und auch die Fehleranalyse bzw. -beseitigung durch BOTTIMMO dadurch nicht beeinträchtigt wird.

14.4 Erbringt BOTTIMMO Leistungen bei der Mängelsuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann BOTTIMMO hierfür eine Vergütung nach Aufwand, gemäss dem für Optionale Leistungen geltenden Stundensatz verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein vom SMG-Kunden gemeldeter Mangel nicht nachweisbar oder BOTTIMMO nicht zuzuordnen ist. Der Vergütungsanspruch besteht nicht, sofern der SMG-Kunde nachweist, dass er das Nichtvorliegen eines Mangels nicht erkannt hat und ihn hieran auch kein Verschulden trifft.

14.5 Bei Mängeln von bereitgestellten Drittleistungen von Drittanbietern wird BOTTIMMO nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Drittanbieter im Namen des SMG-Kunden geltend machen oder an den SMG-Kunden abtreten. Der SMG-Kunde wird Gewährleistungsansprüche bei derartigen Mängeln zunächst gegen den Drittanbieter – ggf. auch gerichtlich – durchsetzen.

14.6 Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund von Mängeln gilt ausschliesslich Ziffer 15 dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen.

14.7 Diese Ziffer 14 regelt alle Ansprüche des SMG-Kunden abschliessend. Weitere Gewährleistungsansprüche (sei es wegen Sach- oder Rechtsgewährleistung) sind ausgeschlossen.

15. Haftung

15.1 BOTTIMMO haftet für entstandene Schäden und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Unmöglichkeit oder aufgrund Verzugs mit einer Leistungspflicht sowie bei Mängeln und aus unerlaubter Handlung, nur in folgendem Umfang:

  • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die BOTTIMMO ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
  • in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der SMG-Kunde deshalb regelmässig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

Ansonsten ist Haftung von BOTTIMMO vollständig ausgeschlossen.

15.2 In den Fällen von Ziffer 15.1 b) ist die Haftung von BOTTIMMO für alle Schadensereignisse insgesamt in der Summe der Höhe nach begrenzt wie folgt: 

  1. auf den Betrag von CHF 17‘000 pro massgebliches Vertragsjahr, wobei eine allenfalls zum Tragen kommende zusätzliche Beschränkung, wie sie sich aus Ziffer-‎15.2‎b) ergeben kann, der Obergrenze gemäss dieser Ziffer-‎15.2‎‎a) vorgeht und sie reduzieren kann. Ziffer-‎15.2‎‎‎c) gilt ergänzend.
  2. auf den sog.Communitybetrag, d.h. den auf den SMG-Kunden entfallenden Anteil an der community-weiten Haftungsobergrenze (wie nachstehend erläutert), wobei Ziffer-‎15.2‎‎‎c) ergänzend gilt. 

    Die community-weite Haftungsobergrenze beträgt CHF-300‘000 pro massgebliches Vertragsjahr und bedeutet, dass die Haftung von BOTTIMMO für die SMG-Kunden-Community gesamthaft für alle Schadensereignisse in einem Vertragsjahr nicht mehr als CHF-300‘000 pro Vertragsjahr beträgt. 

    Der Communitybetrag errechnet sich auf dieser Basis wie folgt: 
    • Zunächst sind Ersatzleistungen, die BOTTIMMO wegen Schadensereignissen im Vertragsjahr an SMG entrichten muss, von der community-weiten Haftungsobergrenze abzuziehen (im Beispiel belaufen sich Ersatzleistungen an SMG: CHF-100‘000).
    • Der verbleibende Restbetrag (im Beispiel: CHF-300‘000 – CHF-100‘000 = CHF-200‘000) steht für die Deckung von Ersatzansprüchen aller SMG-Kunden für sie betreffende Schadensereignisse im laufenden Vertragsjahr zur Verfügung. Der auf den SMG-Kunden entfallende Anteil am Communitybeitrag ist jeweils nur ein Anteil dieses Restbetrags.
    • Der so zur Verfügung stehende Restbetrag wird anteilsmässig auf die anspruchsberechtigten SMG-Kunden verteilt (im Beispiel: Gibt es nur ein einziges Schadenereignis im laufenden Vertragsjahr, das alle SMG-Kunden gleichermassen trifft, und sind es 50 SMG-Kunden, dann beträgt der Communitybetrag und somit die Haftungsobergrenze für den Anspruch des SMG-Kunden CHF-4‘000).
    • Übersteigt der Schadensbetrag die so bestimmte Haftungsobergrenze, ist der Ersatzanspruch des SMG-Kunden für Schädigungen im Sinne von Ziffer 15.1 b) auf den so errechneten Betrag beschränkt (im Beispiel: Beschränkung auf den Betrag von CHF-4‘000 im Vertragsjahr).
    • Kommt es im laufenden Vertragsjahr zu mehr als einem Schadensereignis, wird der zur Verfügung stehende Restbetrag zunächst rechnerisch und anteilmässig den Schadensereignissen zugewiesen. Als Beispiel: 
      • Schadensbetrag-1-=-kumulierte Summe der Schadensbeträge aller von Schadensereignis-1 betroffenen SMG-Kunden.
      • Schadensbetrag-2-=-kumulierte Summe der Schadensbeträge aller von Schadensereignis-2 betroffenen SMG-Kunden.
      • Betragen Schadensbetrag-1 =-CHF-120‘000 und Schadensbetrag-2 = CHF-80‘000, entspricht die Haftungsobergrenze für die von Schadensereignis-1 betroffenen 20*-SMG-Kunden je CHF-6‘000 und für die die von Schadensereignis 2 betroffenen 10* SMG-Kunden je CHF-8‘000 (in Anwendung von Ziffer. 15.2c)).
  3. Es gilt der tiefere Betrag (Ziffer ‎15.2‎‎a) oder Ziffer-‎15.2‎b)) als massgebliche Haftungsobergrenze.

15.3 Zur Präzisierung von Ziffer 15.2 gilt Folgendes: Das Ereignis, das eine Schadensposition direkt bewirkt, gilt als Schadensereignis. Das Datum, an dem das Schadensereignis erkennbar wird, ist massgeblich für die Zuordnung eines Schadens zum massgeblichen Vertragsjahr (wenn sich mehrere Schadensereignisse auf dieselbe Ursache beziehen, gelten alle derart zusammenhängenden Schadensereignisse als ein einziges Schadensereignis, und es ist das Datum massgeblich, an dem das erste der zusammenhängenden Schadensereignisse erkennbar wird). Ersatzleistungen von BOTTIMMO für Schadenspositionen im Sinne von Ziffer 15.1a), 15.1.b) oder 15.6 werden auf die Haftungsobergrenze angerechnet. BOTTIMMO rechnet über Schadensbeträge innerhalb von 14 Monaten nach Abschluss des für die Schadensberechnung massgeblichen Vertragsjahrs ab; die Auszahlung von Schadensbeträgen werden erst 30 Kalendertage nach Vorliegen der Abrechnung fällig.

15.4 Bei dem Verlust von Daten haftet BOTTIMMO in den Grenzen der vorstehenden Absätze nur für solche von ihr schuldhaft verursachten Schäden, die auch bei ordnungsgemässer, d.h. dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechender, und risikoadäquater Datensicherung durch den SMG-Kunden entstanden wären.

15.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Verstösse gegen die Regelungen von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien (Anlage 2) und für Verstösse gegen anwendbare Datenschutzvorschriften.

15.6 Macht ein Dritter, insbesondere eine Aufsichtsbehörde oder ein Betroffener, direkte Ansprüche, insbesondere auf Bussgeld oder Schadensersatz, gegen BOTTIMMO wegen einer Datenschutzverletzung geltend, hat der SMG-Kunde BOTTIMMO von dem dadurch entstandenen Schaden freizustellen, soweit BOTTIMMO dem SMG-Kunden nach den Vorschriften des vorliegenden Vertragswerks für diese Datenschutzverletzung nicht gehaftet hätte, insbesondere wenn BOTTIMMO sich an die Vereinbarungen und die Weisungen des SMG-Kunden gehalten hat. BOTTIMMO hat den SMG-Kunden unverzüglich über die Geltendmachung eines entsprechenden Anspruches zu informieren. BOTTIMMO kann vom SMG-Kunden, soweit rechtlich zulässig, die Führung der Auseinandersetzung mit dem Dritten, einschliesslich eines eventuellen Rechtsstreits, verlangen. Eine gütliche Einigung bedarf der Zustimmung von BOTTIMMO, wenn sie nicht vollständig von negativen Folgen freigestellt wird. In jedem Fall ist der SMG-Kunde berechtigt und verpflichtet, BOTTIMMO bei der Führung der Auseinandersetzung zu unterstützen.

15.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von BOTTIMMO.

15.8 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

15.9 BOTTIMMO haftet grundsätzlich nicht für gegen SMG oder den SMG-Kunden erhobene Forderungen, die aus der Veröffentlichung der von BOTTIMMO für SMG oder den SMG-Kunden bereitgestellten Werbemitteln und Inhalten herrühren, ungeachtet, ob SMG oder der SMG-Kunde selbst oder BOTTIMMO diese für SMG oder den SMG-Kunden veröffentlicht hat. Dies gilt insbesondere, wenn SMG oder der SMG-Kunde die Pflichten aus diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen, wie etwa gemäss Ziffer 6.3, 17.2 und 22.5 nicht nachgekommen ist. Dies gilt nicht, soweit BOTTIMMO eine Rechtsverletzung allein oder zu einem überwiegenden Teil zu vertreten hat. In derartigen Fällen gelten die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 15.1 bis 15.8 entsprechend. BOTTIMMO haftet grundsätzlich nicht für von SMG oder von dem SMG-Kunden veranlasste Werbe-, Druck-, Produktions-, Verteil-, oder Veröffentlichungskosten.

16. Verjährung

16.1 Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Nutzers wegen Mängeln sowie für alle Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt ein (1) Jahr. Die Verjährung beginnt gemäss den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und tritt – im Falle einer gesetzlichen Höchstfrist – spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.

16.2 Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gegen BOTTIMMO aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei ausdrücklicher Übernahme eines anderslautenden Garantieversprechens durch BOTTIMMO sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

17. Freistellung

17.1 BOTTIMMO speichert für den Nutzer Daten, welche durch diesen bei der Nutzung des LMS eingegeben werden. Diese Daten werden gespeichert und zum Abruf bereitgestellt. Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber BOTTIMMO, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Innenverhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schad-Software enthaltende Programme im Zusammenhang mit dem LMS zu nutzen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, bleibt der Nutzer im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und der Nutzer hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung des LMS über entsprechende Erlaubnistatbestände getragen ist.

17.2 Der Nutzer ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und die von ihm erfassten und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung für die von ihm erfassten und verarbeiteten Daten. BOTTIMMO nimmt von Inhalten des Nutzers keine Kenntnis und prüft die vom Nutzer im Zusammenhang mit dem LMS genutzten Inhalte nicht. BOTTIMMO haftet insbesondere nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Nutzer, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Nutzer BOTTIMMO auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien und sonstigen Nutzerinhalte, hinsichtlich etwaiger Urheber-, Marken-, Kennzeichen oder sonstiger Rechte Dritter geprüft wurden und BOTTIMMO sowie von BOTTIMMO zur Erbringung der Leistungen beauftragte Dritte insoweit zu deren Nutzung berechtigt sind. Das gilt auch für das Vorliegen erforderlicher Zustimmungen der Urheber und sonstiger Personen, die über Rechte an den Inhalten verfügen, sowie bei Bildern von urheberrechtlich geschützten Werken (einschliesslich Bauwerken) oder natürlichen Personen auch für die erforderliche Einwilligung dieser Urheber oder der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen auch von deren Erziehungsberechtigten. Soweit BOTTIMMO wegen der Verletzung solcher Rechte Dritter in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Nutzer, BOTTIMMO von sämtlichen hieraus entstehenden Schäden, Aufwendungen und sonstigen Kosten auf erstes Anfordern umfassend freizustellen. Die Freistellung erfasst auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung.

17.3 Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, BOTTIMMO von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschliesslich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls BOTTIMMO von Dritten, auch von Mitarbeitern des Nutzers persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers in Anspruch genommen wird.

BOTTIMMO wird den Nutzer über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit das rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Nutzer BOTTIMMO unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

17.4 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von BOTTIMMO bleiben unberührt.

18. Datenschutz

18.1 Die Parteien beachten die für die Nutzung des LMS relevanten datenschutzrechtlichen Bedingungen. Der Nutzer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die von ihm, auf dessen Veranlassung hin von Dritten oder anderweitig über die Nutzung des LMS (einschliesslich etwaiger Landingpages) an BOTTIMMO übermittelten personenbezogenen Daten entsprechend den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Einwilligungen der Betroffenen bzw. anderweitige Rechtsgrundlagen vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch BOTTIMMO im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt oder den Rahmen etwa erteilter Einwilligungen überschreitet. Soweit Nutzer direkt gesetzlich verpflichtet sind, im Zusammenhang mit der Bereitstellung des LMS durch BOTTIMMO bestimmte Regeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder des Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), genügt das LMS diesen Anforderungen. 

BOTTIMMO kann die Nutzung des LMS auswerten, um die Leistung dieses Dienstes zu messen, Fehler zu beheben, Support anzubieten sowie das LMS zu verbessern und weiterzuentwickeln. Solche Auswertungen erfolgen für BOTTIMMO anonym und aggregiert, d.h. BOTTIMMO stellt dabei keinen Personenbezug zu einzelnen Nutzern oder Besuchern her. Der Nutzer stimmt diesen Verarbeitungen zu und wird, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, die Einholung der Zustimmung der Besucher sowie entsprechender Rechtsgrundlagen (z.B. Einwilligungen der betroffenen Personen) sowie die Erfüllung etwaiger Informationspflichten sicherstellen.    

18.2 Die Parteien schliessen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Art.28 Abs.3 DSGVO) genügt (vgl.     Anlage 2).

19. Geheimhaltung

19.1 Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen im Zusammenhang der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen unterliegen, Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie Dritten nicht zu offenbaren. Die Parteien werden nur solchen Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis von diesen haben müssen und zuvor entsprechend dieser Ziffer 19 zur Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

19.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder die dem Empfänger von einem Dritten rechtmässig und ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.

19.3 Die Parteien werden auf Verlangen der jeweils anderen Partei bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zurückgeben oder im Rahmen des technisch Möglichen vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

19.4 Der Nutzer erkennt an, dass sämtliche vertraulichen Informationen, des LMS sowie sonstige Arbeitsergebnisse von BOTTIMMO im alleinigen Eigentum von BOTTIMMO verbleiben. Die Übermittlung vertraulicher Informationen an den Nutzer stellt – mit Ausnahme der Verwendung für den konkret beschriebenen Zweck – in keiner Art und Weise eine Rechtseinräumung, insbesondere keine ausdrückliche oder konkludente Lizenz, zu Gunsten des Nutzers dar, noch ergibt sich hieraus eine Pflicht, derartige Rechte einzuräumen. Insbesondere wird der Nutzer auf die vertraulichen Informationen, das LMS sowie sonstige Arbeitsergebnisse von BOTTIMMO keine gewerblichen Schutzrechte, z.B. Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster, anmelden.

B. Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung des LMS

20. Allgemein, Leistungsumfang

20.1 Die nachfolgenden besonderen Bestimmungen gelten bezüglich der Bereitstellung und Nutzung des LMS vorrangig vor den übrigen, ergänzend geltenden Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen.

20.2 BOTTIMMO stellt dem Nutzer das LMS am Routerausgang des Rechenzentrums zur Nutzung bereit, in dem der Server mit der Software steht (nachfolgend „Übergabepunkt“). Der Nutzer kann das LMS nach Erhalt der Zugangsdaten als Web-Applikation nutzen.

20.3 BOTTIMMO stellt den Zugang zum LMS, die erforderliche Rechenleistung und den Speicher- und Datenverarbeitungsplatz für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (vgl. Anlage 1) zur Verfügung. BOTTIMMO schuldet nicht die Errichtung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den Endgeräten des Nutzers und dem Übergabepunkt.

20.4 BOTTIMMO ist berechtigt, das LMS zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Der Nutzer wird, dem Charakter des Software-as-a-Service-Modells entsprechend, jeweils die von BOTTIMMO bereitgestellten Versionen des LMS nutzen.     

21. Nutzungsrechte

21.1 Soweit dem Nutzer in den Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden, stehen alle urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte sowie Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen am LMS sowie an den hierüber von BOTTIMMO bereitgestellten funktionalen und  sonstigen Inhalten (nachfolgend gemeinsam oder jeder für sich auch „BOTTIMMO-Content“) und an ggf. entstandenen Arbeitsergebnissen ausschliesslich BOTTIMMO bzw. den für die Leistungserbringung einbezogenen Drittanbietern zu. Dies gilt auch, wenn etwaige Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Nutzers entstanden sind, und umfasst insbesondere sämtliche Inhalte inkl. Ideen, Konzeptionen, Layouts, Texte, Bilder, Grafiken, Video-Clips, Kampagnenstrukturen, Analyseergebnisse sowie den Aufbau und die Inhalte von Werbeanzeigen.

21.2 Der Nutzer erhält das auf die Dauer des Vertragsverhältnisses begrenzte, auf das Vertragsgebiet (Schweiz) beschränkte, nicht-ausschliessliche und nicht-übertragbare Recht eingeräumt, das LMS sowie den darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Content zu eigenen geschäftlichen Zwecken im eigenen Geschäftsbetrieb in der vereinbarten Art und Weise sowie in dem vereinbarten Umfang durch berechtigte Nutzer zu nutzen.

Hinsichtlich des LMS umfasst dieses Recht:

  1. den Zugriff durch den Nutzer auf das und die Nutzung des LMS sowie der darüber angebotenen Funktionalitäten (z.B. zur Ausspielung von E-Mails), und 
  2. soweit das LMS zur Kommunikation und Interaktion mit Interessenten und Endkunden bestimmt ist, neben dem Zugriff durch den Nutzer die Bereitstellung einschliesslich öffentlicher Zugänglichmachung entsprechend der von BOTTIMMO vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise (z.B. über Landingpages oder Einbindungscodes).

Hinsichtlich des jeweiligen BOTTIMMO-Contents umfasst dieses Recht neben dem Zugriff durch den Nutzer:

  1. soweit es sich um funktionale Inhalte (z.B. im Rahmen des Immobilienbewertungsrechners und des Ratgeber-/ Checklisten-Downloads) handelt, die Bereitstellung einschliesslich öffentlicher Zugänglichmachung entsprechend der von BOTTIMMO vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise, und,
  2. soweit es sich um zur anderweitigen Ansprache von Interessenten und Endkunden bestimmte Inhalte handelt,
    1. im Falle von Inhalten zur Offline-Kommunikation (z.B. Druckvorlagen für Werbemittel): die physische Vervielfältigung und Weitergabe der (daraus abgeleiteten) Inhalte an Interessenten und Endkunden entsprechend der von BOTTIMMO vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise, oder
    2. im Falle von Inhalten zur Online-Kommunikation (z.B. Vorlagen für Online-Werbemittel oder Dokumente des PDF-Services): die digitale Bereitstellung für die öffentliche Zugänglichmachung und/oder Weitergabe an Interessenten und Endkunden entsprechend der von BOTTIMMO vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsgemässen Gebrauchsweise. Der Nutzer wird das LMS und den BOTTIMMO-Content ausschliesslich nach Massgabe und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen nebst Anlagen, insbesondere den darin vorgesehenen Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang, Kommunikationskanälen und bestimmungsgemässer Verwendung, nutzen. Einzelheiten können sich ggf. ergänzend aus den jeweiligen Hinweisen von BOTTIMMO bei der Bereitstellung des LMS bzw. des jeweiligen BOTTIMMO-Contents ergeben. Jegliche Nutzung ist auf den Einsatz berechtigter Nutzer im Geschäftsbereich des Nutzers, jeweils zu deren eigenen, für ein Maklerbüro üblichen Geschäftszwecken beschränkt, es sei denn, dies ist in den vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen ausdrücklich anderweitig vereinbart.

21.3 Für Drittleistungen, die BOTTIMMO dem Nutzer über das LMS bereitstellt, gelten – sofern nicht anders vereinbart – ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters (vgl. hierzu Annex 2 zu Anlage 2). Auf entsprechende Anforderung stellt BOTTIMMO dem Nutzer die Nutzungsbedingungen der Drittanbieter zur Verfügung.

21.4 Eine anderweitige Nutzung des LMS bzw. BOTTIMMO-Contents oder – insbesondere die kommerzielle – Verwertung ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt. Insbesondere die Vermietung, Überlassung, Unterlizenzierung oder der Gebrauch durch oder für Dritte, Timesharing-, Outsourcing- oder Rechenzentrumsnutzung oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung des LMS bzw. BOTTIMMO-Contents durch oder für Dritte ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von BOTTIMMO nicht erlaubt. Der systematische automatisierte Abruf des LMS sowie von BOTTIMMO-Content, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenem BOTTIMMO-Content, die (über die bestimmungsgemässe Verwendung hinausgehende) systematische Weitergabe oder Zugänglichmachung von BOTTIMMO-Content an Dritte sowie die Nutzung des BOTTIMMO-Contents zum Zweck der geschäftsmässigen Informations- oder Dienstleistungsvermittlung sind ebenfalls nicht gestattet. Auch Bearbeitungen oder sonstige Änderungen sowie andere Nutzungs- und Verwertungsformen (insbesondere Vervielfältigungen) des BOTTIMMO-Contents, sind, soweit diese jeweils über die von BOTTIMMO konkret vorgesehene Art und Weise (z.B. Individualisierungsmöglichkeiten von Inhalten) oder den vorgesehenen Umfang hinausgeht, ausdrücklich untersagt.

21.5 Soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist, darf der Nutzer etwaige im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen enthaltene und zugänglich gemachte Software weder ganz noch teilweise kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, nachkonstruieren oder anderweitig modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon erstellen. Eine Rechteeinräumung am Quellcode von Software ist nach diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen unter keinen Umständen vorgesehen und bedarf – soweit eine entsprechende Überlassung überhaupt in Betracht kommt – stets einer gesonderten Vereinbarung mit BOTTIMMO.

21.6 In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B. durch Kündigung oder anderweitiger Vertragsbeendigung) stellt der Nutzer die Nutzung des LMS sowie des bereitgestellten BOTTIMMO-Contents unverzüglich ein. Der Nutzer vernichtet bzw. löscht auch alle in seinem Besitz befindlichen Lieferungen und Vervielfältigungen von (physisch oder digital) bereitgestelltem BOTTIMMO-Content einschliesslich ggf. daraus erstellten Werbemitteln, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist oder dem Nutzer ein berechtigtes Interesse am weiteren Besitz zusteht (z.B. Begründung von oder Abwehr gegen Ansprüche). Die Erledigung der vorstehenden Verpflichtungen wird der Nutzer gegenüber BOTTIMMO auf Anforderung schriftlich versichern und nachweisen.

22. Pflichten des Nutzers

22.1 Der Nutzer wird BOTTIMMO im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unterstützen und sämtlichen Beistellungs- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllen. Dies betrifft unter anderem die Ermöglichung der Einrichtung und Nutzung seines Nutzer-Accounts des LMS und des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents sowie die hierzu notwendige Bereitstellung von Informationen (z.B. Account-Daten) und Inhalten (z.B. Logos, Bilder) durch den Nutzer.

22.2 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemässe Inanspruchnahme und Nutzung des LMS erforderlichen technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie seine Datenfernverbindung erfüllt sind. Der Nutzer ist selbst für die Beschaffung eines geeigneten Internet-Browsers verantwortlich, mit dem auf das LMS zugegriffen werden kann. Der Zugriff auf das LMS setzt voraus, dass der Nutzer die Sicherheitseinstellungen nach den Vorgaben von BOTTIMMO vornimmt (z.B. das Setzen von Cookies und die Ausführung von Javascript erlauben) und den Browser und Betriebssysteme der aufrufenden Rechner und sonstiger Endgeräte auf dem jeweils technisch aktuellen Stand hält; BOTTIMMO behält sich das Recht vor das LMS für einen bestimmten Browser zu optimieren. Der Nutzer darf keine Software oder anderen technischen Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren des LMS gefährden können.

22.3 Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten für das LMS Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um Angestellte oder freie Mitarbeiter seines Unternehmens (nachfolgend auch „berechtigte Nutzer“) handelt. Der Nutzer wird sicherstellen, dass (a) nur berechtigte Nutzer das LMS nutzen und (b), dass er alle ihm zumutbaren Massnahmen ergreift, um das LMS vor unbefugter Nutzung und unbefugtem Zugriff zu schützen, insbesondere die Zugangsdaten zu seinem Nutzer-Account (und ggfs. Maklerbüro-Account) geheim zu halten, sodass kein Dritter diese Daten missbrauchen kann. Der Nutzer steht für Handlungen und Unterlassungen seiner berechtigten Nutzer wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein; entsprechendes gilt für etwaige Handlungen unbefugter Dritter. Der Nutzer wird die berechtigten Nutzer zur vertragsgemässen Nutzung des LMS verpflichten.

22.4 Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass jeder von ihm angelegte weiter berechtigte Nutzer die Vorgaben von BOTTIMMO hinsichtlich der Rechteverwaltung einhält und die Zugriffsberechtigungen für berechtigte Nutzer zu jeder Zeit aktuell sind. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, Personen, die das LMS nicht mehr nutzen sollen (z.B. ehemalige Mitarbeiter des Nutzers) unverzüglich die Nutzungsrechte zu entziehen bzw. BOTTIMMO anweisen dies zu tun. Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass alle berechtigten Nutzer seines Zugangs zum LMS die erforderlichen Informationen zur Nutzung des Systems bereitgestellt bekommen und notwendige Einstellungen selbständig vornehmen, soweit das LMS ihm die technischen Voraussetzungen dazu bietet.     

22.5 Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte in das LMS einzugeben oder zu speichern, deren Übermittlung, Speicherung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten (z.B. zur Geheimhaltung) verstösst. Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt, in das LMS Inhalte einzugeben oder zu speichern, die

  1. rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden oder politisch extremen Charakter haben,
  2. gegen geltendes Recht oder behördliche Vorschriften bzw. Auflagen verstossen, ordnungs- oder sittenwidrig sind,
  3. Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse oder andere Schutzrechte Dritter verletzen,
  4. personenbezogene Daten von betroffenen Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung oder ohne entsprechende gesetzliche Erlaubnis zum Gegenstand haben

22.6 Der Nutzer verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Stabilität des LMS beeinträchtigen könnte. Der Nutzer wird keinerlei Daten oder Inhalte eingeben oder speichern, die das LMS sowie hiermit verbundene Software und Systeme, die Server, die sonstige IT-Infrastruktur und Daten von BOTTIMMO, Dritter oder Daten anderer Nutzer beschädigen oder gefährden. Er wird ferner nicht versuchen, auf die Daten anderer Geschäftspartner von BOTTIMMO zuzugreifen.

22.7 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Daten. Hierzu zählt auch die Beachtung der allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie der ggf. anwendbaren spezifischen Aufbewahrungspflichten und -fristen. Der Nutzer trifft im Rahmen seiner Schadensverhütungs- und Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Fall eines Datenverlusts, insbesondere durch regelmässige Überprüfung seiner eigenen IT-Systeme und die regelmässige Anfertigung von Sicherungskopien seiner eingegeben bzw. gespeicherten Daten, Nutzerinhalte und der im Zuge der Durchführung des Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen.

22.8 Der Nutzer wird BOTTIMMO erkennbare Mängel und Störungen der Leistungen sowie drohende Gefahren (z.B. durch Viren) und Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte unverzüglich anzeigen. Er trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Massnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation dieser Mängel und Störungen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Geräte, mit welchen er auf das LMS zugreift, vor unberechtigten Zugriff zu sichern, regelmässig auf Viren oder andere Schad-Software zu überprüfen. Geräte, bei denen der Verdacht auf Virenbefall oder Ähnliches besteht, dürfen nicht mehr für den Zugriff auf das LMS genutzt werden.

22.9 Der Nutzer versichert, zur Speicherung, Nutzung und öffentlichen Zugänglichmachung der von ihm gelieferten Nutzerinhalte berechtigt zu sein und insbesondere datenschutz-, urheber- und marken- und kennzeichenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass er über die notwendigen Nutzungsrechte an sämtlichen hochgeladenen Nutzerinhalten sowie sonstigen von seiner Seite aus bereitgestellten Arbeitsergebnissen und Inhalten (wie insbesondere Logos, Grafiken und Bilddateien) für die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses und – soweit erforderlich auch darüber hinaus – verfügt und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritte verletzt werden. BOTTIMMO lehnt jedwede Haftung für Inhalte, die der Nutzer im LMS hochlädt, hochladen lässt oder BOTTIMMO mit dem Einpflegen und Hochladen beauftragt, ab und verweist, soweit zulässig, Anspruchsstellende an den Nutzer.

22.10 Der Nutzer stellt BOTTIMMO auf erstes Anfordern frei, verteidigt und hält BOTTIMMO schadlos von und gegen alle Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, die auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Verwendung des LMS einschliesslich des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents durch den Nutzer beruhen oder die sich aus vom Nutzer verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des LMS verbunden sind.

22.11 Die Bestimmungen unter Ziffer 15 bleiben von den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 22 unberührt.

23. Vertragswidrige Nutzung

23.1 Bei Anhaltspunkten oder konkreten Verdachtsmomenten für eine widerrechtliche Nutzung des LMS einschliesslich des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents ist BOTTIMMO berechtigt, die Nutzung zu prüfen bzw. vom Nutzer insoweit Zugang zu seinen Systemen zu verlangen, als dies erforderlich ist, um den Umfang der Nutzung überprüfen zu können, den Zugang zu sperren (vgl. Ziffer 23.3) sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Darüber hinaus steht es BOTTIMMO frei, die Übernutzung dem Nutzer gesondert in Rechnung zu stellen (sowohl für künftige als auch für vergangene Nutzung; die Vergütung für vergangene Nutzung beträgt das Doppelte des Betrags, den der Nutzer ansonsten SMG für eine entsprechende Nutzung bei ordnungsgemässer Lizenzierung hätte bezahlen müssen.)

23.2 Weitere Ansprüche von BOTTIMMO (z.B. auf Schadensersatz) bleiben unberührt.

23.3 BOTTIMMO kann ungeachtet ihres Kündigungsrechts den Zugriff des Nutzers auf das LMS sperren, sofern und soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Nutzer das LMS einschliesslich des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents vertragswidrig nutzt oder sich eine vertragswidrige Nutzung des LMS durch den Nutzer (a) nachteilig auf den Betrieb des LMS, (b) auf andere Nutzer von BOTTIMMO oder (c) auf die Rechte Dritter in einer Weise auswirkt oder gegen anwendbares Recht verstossen könnte, das unmittelbares Handeln zur Schadensabwehr erforderlich macht; dies gilt insbesondere für Verstösse des Nutzers gegen seine Pflichten aus Ziffer 22.

23.4 Wenn BOTTIMMO den Zugriff des Nutzers auf das LMS insgesamt oder teilweise gemäss Ziffer 23.3 sperrt, gilt Folgendes für die Zeit der Sperrung:

  • Es entstehen keine Gewährleistungsansprüche des Nutzers aufgrund der durch die Sperrung veranlassten Nichtverfügbarkeit des LMS.

23.5 Insbesondere in den Fällen der Ziffer 22.5 a) und b) ist BOTTIMMO – unabhängig von einem Recht zur Sperrung gemäss Ziffer 23.3 – berechtigt, die betroffenen Daten und Inhalte des Nutzers zu löschen oder zu sperren.

23.6 BOTTIMMO behält sich das Recht zur ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 11.2 sowie die Verfolgung weitergehender Ansprüche, insbesondere sonstiger Schadensersatzansprüche, ausdrücklich vor.

24. Keine Gewährleistung

24.1 BOTTIMMO bemüht sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren, die Verfügbarkeit des LMS gemäss dem Service Level Agreement/SLA (vgl. Anlage 1) sicherzustellen. Funktionale Einschränkungen des LMS gelten als Einschränkung der Verfügbarkeit. Ein Selbstbeseitigungsrecht von Nutzern bei funktionalen Einschränkungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Anlage 1 regelt die Ansprüche von Nutzern abschliessend.    

24.2 Unerhebliche Beeinträchtigungen beim Zugriff auf das LMS und/oder beim Datenabruf, die den Gebrauch und die Funktion des LMS einschliesslich des darüber bereitgestellten BOTTIMMO-Contents nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ansprüche von Nutzern.    

24.3 Darüber hinausgehende Ansprüche auf Gewährleistung bestehen nicht.

25. Sonstiges

25.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen oder einzelner Anlagen unwirksam sein oder werden, oder sollten diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen eine Regelungslücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien eine solche wirksame Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirtschaftlich gewollt haben.

25.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, ist Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus diesen Nutzungs- und Lizenzbedingungen ergeben, der Sitz der BOTTIMMO AG in Kreuzlingen, Schweiz. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kreuzlingen, Schweiz. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

25.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, bedürfen Änderungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Textform (per E-Mail), einschliesslich Änderung dieser Klausel.

Anlagen

War dieser Artikel hilfreich?